Für Antragsteller
Für alle Antrags- und Meldeverfahren hält das BVL im Internet Formulare und technische Informationen bereit.
In den wichtigsten Verfahren ist es möglich, Anträge online zu stellen.
Viele Themen, ein Ziel

Aktuelle Bekanntmachungen & Hinweise für Antragstellerinnen und Antragsteller
Das BVL aktualisiert regelmäßig die Informationen für Antragstellerinnern und Antragsteller. Die wichtigsten Neuigkeiten, Änderungen und Informationen zu den AntragstellerInnenkonferenzen sind in einer chronologischen Übersicht zusammengestellt.

Kontakt
Alle Anträge sind an die Abteilung 2, Pflanzenschutzmittel, des BVL zu richten.

Elektronische Antragstellung
Anträge auf Zulassung eines Pflanzenschutzmittels und Anträge auf Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten können elektronisch gestellt werden. Dazu ist eine einmalige Registrierung beim BVL erforderlich.

Zulassungsverfahren
Für Pflanzenschutzmittel besteht eine Zulassungspflicht. Anträge nimmt das BVL entgegen.

Genehmigungen für Versuche, Flächen der Allgemeinheit und Befallsgegenstände zur Ausfuhr
Einfuhr, Inverkehrbringen und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu Versuchszwecken sind genehmigungspflichtig. Genehmigungen erteilt das BVL auf Antrag.

RHG-Verfahren
Ohne Rückstandshöchstgehalt ist die Zulassung für ein Pflanzenschutzmittel nicht möglich. Die Festsetzung, Änderung und Streichung von Rückstandshöchstgehalten ist beim BVL zu beantragen.

Parallelhandel
Pflanzenschutzmittel, die in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR zugelassen sind und mit einem in Deutschland zugelassenen Mittel übereinstimmen, benötigen als so genannte Parallelimporte keine eigene Zulassung. Der Importeur muss sich …

Hinweise für Antragsteller zur EU-Wirkstoffprüfung
Das BVL koordiniert für Deutschland die gemeinschaftliche Wirkstoffbewertung und ist Ansprechpartner für Antragsteller.

Genehmigung von Grundstoffen
Wirkstoffe, die nicht in erster Linie für den Pflanzenschutz verwendet werden, aber dennoch für den Pflanzenschutz von Nutzen sind, unterliegen in der EU als Grundstoffe (basic substances) einem vereinfachten Genehmigungsverfahren.

Meldung von Inlandsabsatz und Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln
Hersteller und Vertreiber von Pflanzenschutzmitteln sind gesetzlich verpflichtet, Absatz- und Ausfuhrmengen an das BVL zu melden. Das BVL stellt dazu Formulare und Erläuterungen zur Verfügung.

Mitteilungsverfahren für Pflanzenstärkungsmittel
Pflanzenstärkungsmittel bilden eine eigene Produktkategorie im Pflanzenschutzrecht. Sie dürfen nur angeboten und verkauft werden, wenn derjenige, der das Pflanzenstärkungsmittel in Verkehr bringen will, dies beim BVL angezeigt hat.

Genehmigungsverfahren für Zusatzstoffe
Zusatzstoffe werden Pflanzenschutzmitteln zugesetzt, um zum Beispiel die Benetzung der Blattfläche zu verbessern oder die Schaumbildung zu vermindern. Zusatzstoffe werden durch das BVL für einen Zeitraum von zehn Jahren genehmigt.

Rechtliche Rahmenbedingungen
Das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ist in der EU durch die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 harmonisiert. National sind Pflanzenschutzmittel, Pflanzenstärkungsmittel und Zusatzstoffe im Pflanzenschutzgesetz und verschiedenen Verordnungen …

Häufig gestellte Fragen
Das BVL beantwortet täglich viele Fragen von Bundes- und Landesbehörden, Firmen, Interessenvertretungen und von Journalisten. Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die regelmäßig an uns gestellt werden.
Direkteinstieg
Erklärfilm: Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Kurz erklärt: Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Pflanzenschutzmittel gelangen bei ihrer Anwendung zwangsläufig in die Umwelt und unter Umständen auch in Lebensmittel. Dies darf keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt haben. Daher arbeiten in allen Mitgliedstaaten der EU zahlreiche, unabhängig voneinander agierende Behörden an der Bewertung und Risikominderung. (BVL)