Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Übersicht persönlicher Schutzausrüstung im Pflanzenschutz ‑ die BVL PSA-Datensammlung

Mit der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels schreibt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) regelmäßig den Einsatz persönlicher Schutzausrüstung (PSA) beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln oder bei Nachfolgetätigkeiten in zuvor behandelten Kulturen vor. Die Anforderungen an die PSA sind in der BVL-Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ beschrieben.

Zur Erleichterung der Beschaffung von Schutzausrüstung hat das BVL gemeinsam mit PSA-Herstellern, Verbänden und behördlichen Institutionen die Veröffentlichung einer Übersicht geeigneter Produkte abgestimmt:

Die BVL PSA-Datensammlung ist in folgende Elemente untergliedert: Schutzanzüge (Mehrweg- / Einweg-), zertifizierte Arbeitskleidung, Ärmelschürzen, Handschuhe (Mehrweg- / Einweg-). Zu den einzelnen Produkten finden sich neben der Bezeichnung und Beschreibung der Schutzausrüstung weitere Angaben zu Zertifikaten und Piktogrammen zur Kennzeichnung sowie zum Hersteller und ggf. zu Bezugsquellen.

Alle in der BVL PSA-Datensammlung genannten Produkte erfüllen die Anforderungen der BVL-Richtlinie und sind somit grundsätzlich für den Einsatz im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln geeignet. Wenn in Einzelfällen für bestimmte Pflanzenschutzmittel spezielle Schutzausrüstung erforderlich ist, informieren darüber die Zulassungsinhaber bzw. Vertreiber des Mittels im Sicherheitsdatenblatt des Pflanzenschutzmittels.

Die BVL PSA-Datensammlung ist ein Serviceangebot des BVL. Sie stellt das Ergebnis einer Abfrage bei Herstellern von PSA dar. Insofern kann kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben werden. Das BVL begrüßt weitere Meldungen geeigneter Produkte durch Hersteller von Schutzkleidung und den Fachhandel unter PSA-DB-Pflanzenschutz@bvl.bund.de.