Parallelhandel
Unter parallel gehandelten Pflanzenschutzmitteln versteht man Pflanzenschutzmittel, die in einem Mitgliedstaat der EU zugelassen sind und in ihrer Zusammensetzung mit einem in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel (Referenzmittel) übereinstimmen. Sie sind verkehrsfähig, wenn das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit eine entsprechende Genehmigung für den Parallelhandel erteilt hat. Hier erhalten Sie eine Liste der Genehmigungen für den Parallelhandel sowie Hinweise zu Pflichten der Parallelhändler. Informationen zur Beantragung von Genehmigungen finden Sie in der Rubrik "Für Antragsteller".
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