Verkehrsfähigkeit und Verkaufsabgrenzung
Verkehrsfähigkeit
Die Verkehrsfähigkeit ist die Voraussetzung dafür, dass ein Tierarzneimittel verkauft und angewendet werden darf. Ein Tierarzneimittel wird mit der Zulassung verkehrsfähig. Ein zugelassenes Tierarzneimittel verliert seine Verkehrsfähigkeit, wenn die Haltbarkeitsdauer überschritten ist oder sich Änderungen in der pharmazeutischen Qualität ergeben haben, die möglicherweise ein Risiko bei der Anwendung des Tierarzneimittels bedingen oder wenn die Zulassung ruht. Die Verkehrsfähigkeit erlischt ebenfalls, wenn die Zulassung erlischt.
Weitere Informationen zur Verkehrsfähigkeit finden Sie hier.
Verzicht auf die Zulassung
Ein Zulassungsinhaber hat die Möglichkeit, durch einen Verzicht die Löschung einer Zulassung zu erwirken
Weitere Informationen zum Verzicht auf die Zulassung finden Sie hier.
Verkaufsabgrenzung
Die Verkaufsabgrenzung regelt die Art und Weise wie ein (Tier-) Arzneimittel vom Patienten oder, bei Tieren, vom Patientenbesitzer erworben werden kann. Man unterscheidet verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige und freiverkäufliche (Tier-) Arzneimittel sowie Betäubungsmittel. Die Verkaufsabgrenzung eines Tierarzneimittels wird mit der Zulassung festgelegt. Sie wird Präparate-bezogen entschieden.
Weitere Informationen zur Verkaufsabgrenzung finden Sie hier.
Finden Sie mehr heraus
- Europäische Zulassungsverfahren
- Nationale Zulassung
- Prüfung von Zulassungsunterlagen
- Tierarzneimittel für Lebensmittel liefernde Tiere
- Registrierung
- Freistellung
- Parallelhandel von Tierarzneimitteln
- Gültigkeit von Zulassungen und Überprüfung der Zulassung für begrenzte Märkte und der Zulassung unter außergewöhnlichen Umständen
- Verkehrsfähigkeit und Verkaufsabgrenzung
- Änderung der Zulassung / Registrierung / Freistellung
- SPC-Harmonisierung
- Mitvertrieb von Tierarzneimitteln