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Versandhandelsregister für Tierarzneimittel im Fernabsatz

Nur registrierte Einzelhändler dürfen im Internet nicht verschreibungspflichtige Tierarzneimittel anbieten.

Anleitung zum Versandhandelsregister für Tierarzneimittel im Fernabsatz



Nur registrierte Einzelhändler dürfen im Internet nicht verschreibungspflichtige Tierarzneimittel anbieten. Das geschieht in der Regel über eine Internetseite, wobei Händler hier immer das EU-Sicherheitslogo anzeigen müssen. Über einen Klick auf das Logo können Sie die Internetseite selbst überprüfen.

So gelangen Sie zum TAM-Versandhandelsregister:

  1. Öffnen Sie links auf der Seite des BVL-Datenportals den Reiter Tierarzneimittel -> Online-TAM-Händler.
  2. Unter „Verzeichnis“ sehen Sie nun alle registrierten Händler, die Sie filtern können.

Der von Ihnen gesuchte Internethändler ist nicht enthalten?

Sie können einen Internethändler nicht in der Liste finden? Das kann folgende Gründe haben:

Dürfen auch Internethändler aus anderen EU-Mitgliedstaaten Tierarzneimittel nach Deutschland versenden?

Ja, aber beachten Sie bitte, dass Internethändler aus anderen EU-Mitgliedstaaten nur in Deutschland zugelassene und in Deutschland als nicht verschreibungspflichtige eingestufte Tierarzneimittel nach Deutschland versenden dürfen. Bei der Einstufung der angebotenen Tierarzneimittel kann es Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten geben.

Jedes EU-Land führt ein eigenes Versandhandelsregister mit den dort ansässigen Versandhändlern für Tierarzneimittel. Registrierte Einzelhändler erkennen Sie an dem EU-Sicherheitslogo mit der Flagge des jeweiligen Landes auf deren Webseiten. Weitere Informationen zu Internethändlern in anderen europäischen Mitgliedstaaten finden Sie auf der Seite der Europäischen Arzneimittel Agentur (EMA)