Versandhandelsregister für Tierarzneimittel im Fernabsatz
Nur registrierte Einzelhändler dürfen im Internet nicht verschreibungspflichtige Tierarzneimittel anbieten.
Anleitung zum Versandhandelsregister für Tierarzneimittel im Fernabsatz
Nur registrierte Einzelhändler dürfen im Internet nicht verschreibungspflichtige Tierarzneimittel anbieten. Das geschieht in der Regel über eine Internetseite, wobei Händler hier immer das EU-Sicherheitslogo anzeigen müssen. Über einen Klick auf das Logo können Sie die Internetseite selbst überprüfen.
In der folgenden Übersicht können Sie feststellen, ob Ihr Internethändler im Versandhandelsregister erfasst ist. Der jeweilige Link in der Spalte "Internetadresse/n" führt Sie sicher zur Webseite des gewünschten Versandhändlers. Darüber hinaus finden Sie Kontaktdaten von Internethändlern und deren zuständigen Behörden.
Folgende Tastenkombinationen erleichtern Ihnen die Suche in den Übersichten:
- Drücken Sie gleichzeitig die Tasten "Strg" und "F": es öffnet sich ein Suchfeld.
- Geben Sie nun Ihren Suchbegriff ein (z. B. Name oder Ort des Händlers). Drücken Sie die Enter-Taste.
- Klicken Sie im Suchfeld auf "Vor" bzw. "Zurück" für weitere Treffer.
- Autorisierte Einzelhändler finden: Versandhandelsregister
- Autorisierte Einzelhändler in EU Mitgliedsstaaten finden
- Mehr erfahren-zum EU-Sicherheitslogo
- Weitere Fragen, FAQ
Der von Ihnen gesuchte Internethändler ist nicht enthalten?
Sie können einen Internethändler nicht in der Liste finden? Das kann folgende Gründe haben:
- Der Internethändler ist zum Versand von Tierarzneimitteln befugt, ist aber noch nicht im Versandhandelsregister erfasst.
- Der Internethändler ist nicht zum Versand von Tierarzneimitteln befugt.
- Der Internethändler ist nicht in Deutschland ansässig; Sie können ihn ggfs. auf der Seite eines anderen EU-Mitgliedstaates finden
(https://www.ema.europa.eu/en/veterinary-regulatory/overview/buying-veterinary-medicines-online)
Dürfen auch Internethändler aus anderen EU-Mitgliedstaaten Tierarzneimittel nach Deutschland versenden?
Ja, aber beachten Sie bitte, dass Internethändler aus anderen EU-Mitgliedstaaten nur in Deutschland zugelassene und in Deutschland als nicht verschreibungspflichtige eingestufte Tierarzneimittel nach Deutschland versenden dürfen. Bei der Einstufung der angebotenen Tierarzneimittel kann es Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten geben.
Jedes EU-Land führt ein eigenes Versandhandelsregister mit den dort ansässigen Versandhändlern für Tierarzneimittel. Registrierte Einzelhändler erkennen Sie an dem EU-Sicherheitslogo mit der Flagge des jeweiligen Landes auf deren Webseiten. Weitere Informationen zu Internethändlern in anderen europäischen Mitgliedstaaten finden Sie auf der Seite der Europäischen Arzneimittel Agentur (EMA)
Finden Sie mehr heraus
- Elektronischer Vollzug der Tierarzneimittelzulassung
- Formulare
- Gebühren und Auslagen
- FAQ - Antragsteller und Unternehmen
- Pharmakovigilanz-Informationen
- Weiterführende Informationen
- Allgemeine Hinweise
- Brexit
- Meldeformular für Tierarzneimittelengpässe
- Regulatorische Flexibilität zur Gewährleistung der Verfügbarkeit von Tierarzneimitteln während der COVID-19-Pandemie
- Versandhandelsregister für Tierarzneimittel im Fernabsatz