Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Antibiotikaresistenzen

Antibiotika sind unverzichtbar für die Therapie bakterieller Infektionskrankheiten. Ihre Wirksamkeit zu erhalten, für Mensch und Tier, ist daher oberstes Ziel.

Antibiotikaresistenzen ...

... im Allgemeinen

Damit die Wirksamkeit unserer Antibiotika erhalten bleibt, dürfen wir sie nur umsichtig und gezielt einsetzen. Um bestimmte Wirkstoffe als letzte verbleibende Therapieoption schützen zu können, darf ihr Einsatz nur sehr eingeschränkt erfolgen.

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... bei Klein- und Hobbytieren

Antibiotika dürfen nur dann zum Einsatz kommen, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht und ein Therapieerfolg anzunehmen ist. Nicht bei jeder bakteriellen Infektion ist zwingend eine Therapie mit einem Antibiotikum indiziert.

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... bei Lebensmittel liefernden Tieren

Ein nachhaltiges Tiergesundheits- und Hygienemanagement ist Bestandteil der tierärztlichen Bestandsbetreuung. Antibiotika dürfen nicht dazu verwendet werden, betriebliche Mängel in der Hygiene oder den Haltungsbedingungen auszugleichen.

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... in der Umwelt

Werden Menschen oder Tiere mit Antibiotika behandelt, so kann dies den Eintrag von Antibiotikarückständen in die Umwelt zur Folge haben. Derzeit gibt es kein Verfahren, mit Antibiotikarückstände aus Gülle oder Abwasser im selben Maße eliminiert …

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... Programme und Maßnahmen zur Begrenzung

Eine Strategie zur Begrenzung von Antibiotikaresistenzen muss alle betroffenen Sektoren umfassen – Mensch, Tier und Umwelt. Sie erfordert daher die disziplinen- und sektorenübergreifende Zusammenarbeit gemäß des „One Health“-Ansatzes.

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