Die Europäische Verordnung über Tierarzneimittel (VO (EU) 2019/6)
Die EU-Tierarzneimittel-Verordnung, genauer die Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/82/EG, ist am 27. Januar 2019 in Kraft getreten. In den Mitgliedsstaaten gültig und damit anzuwenden sein, wird sie ab dem 28. Januar 2022 (Art. 160). Bis zu diesem Zeitpunkt behalten die europäischen und nationalen Rechtsnormen Gültigkeit, die bereits bisher anzuwenden waren.
Aber was genau ändert sich eigentlich? Und wer wird davon betroffen sein?
Wir möchten die folgenden Seiten nutzen, um diese Fragen zu beantworten.
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Die Ziele der EU-Tierarzneimittel-Verordnung
Die EU-Tierarzneimittelverordnung verfolgt im Wesentlichen sechs Ziele. Diese betreffen pharmazeutische Unternehmen, Behörden, Tierärzte, Landwirte und Tierhalter.
Delegierte Rechtsakte, Durchführungsrechtsakte und nationale Anpassungen
Die EU-Tierarzneimittel-Verordnung wird im Jahr 2022 gültig. Einige Regelungen bedürfen bis dahin einer weiteren Ausgestaltung. Wie wird dies durchgeführt, und welche Regelungen sind betroffen?
Erwägungsgrund Antibiotikaresistenzen
Ein Erwägungsgrund für die Europäische Tierarzneimittel-Verordnung war die wachsende Antibiotikaresistenzproblematik. Aber was genau wird sich in Bezug auf die Zulassung, das Inverkehrbringen und den Einsatz von Antibiotika beim Tier zukünftig ändern?
Links und News
An dieser Stelle finden Sie Links zu weiteren Organisationen, die Ihnen Informationen zur Verfügung stellen, sowie den regelmäßig erscheinenden Newsletter der EMA zur Tiermedizin-Regulatorik.