Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

TierarzneimittelBVL / Marcus Gloger

Arbeitsbereich Tierarzneimittel

Wirksame und sichere Tierarzneimittel zulassen

Ob neue Antibiotika oder Mittel gegen Flöhe: Wir lassen auf nationaler und europäischer Ebene Arzneimittel für Nutz- und Haustiere zu. Bei deren Zulassung prüfen wir diese auf Wirksamkeit, Unbedenklichkeit, Qualität und Umweltsicherheit und legen Anwendungsregeln fest. Die Sicherung der Tiergesundheit zum Wohle von Mensch und Umwelt ist unser Ziel.

Viele Themen, ein Ziel

Das Bild zeigt Puzzleteile. (Quelle: Chaiyawat / Fotolia)Chaiyawat / Fotolia

Aufgaben im Bereich Tierarzneimittel

Das BVL ist die zuständige Behörde für die Zulassung von Tierarzneimitteln und für die Betreuung nach der Zulassung. Die Zulassung soll die Qualität, die Wirksamkeit und die Unbedenklichkeit von Arzneimitteln sicherstellen.

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Das Bild zeigt anonyme Menschen. (Quelle: rcfotostock / Fotolia)rcfotostock / Fotolia

Für Anwender von Tierarzneimitteln

Hier finden Tierhalter Informationen und Hinweise für die Anwendung von Tierarzneimitteln.

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Das Bild zeigt Kopf und Vorderläufe eines liegenden Hundes mit hellbraunem Fell, der einen Venenkatheter mit Schlauch in der rechten Vorderpfote hat. (Quelle: lculig / Fotolia.com)lculig / Fotolia.com

Für Tierärzte

Tierärzte finden hier aktuelle Informationen zur Zulassung und Verkehrsfähigkeit von Tierarzneimitteln, Publikationen, Erläuterungen und Kommentare zu verschiedenen Themen des Tierschutzes und der Tiergesundheit.

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Das Bild zeigt einen Arbeitstisch. (Quelle: yatcenko / Fotolia)yatcenko / Fotolia

Für Antragsteller und Unternehmen

In dieser Rubrik finden pharmazeutische Unternehmen und sonstige Antragsteller hilfreiche Informationen und Formulare für die Antragstellung und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

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Das Bild zeigt eine Katze und ein Schwein

Die Europäische Verordnung über Tierarzneimittel

Wir möchten Sie in diesem Bereich über den Hintergrund sowie aktuelle Entwicklungen zur Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel informieren.

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Das Bild zeigt Tageszeitungen auf einem Laptop. (Quelle: fotofabrika / Fotolia)fotofabrika / Fotolia

Fachmeldungen

Hier finden Sie Fachmeldungen aus dem Bereich Tierarzneimittel.

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Direkter Einstieg

Unerwünschte Ereignisse (UE) nach der Anwendung von Tierarzneimitteln

Unerwünschte Ereignisse (UE) nach der Anwendung von Tierarzneimitteln sollen dem BVL gemeldet werden, auch wenn ein Zusammenhang mit der Anwendung eines oder mehrerer Präparate nur vermutet wird.