Gentechnische Arbeiten und Anlagen

Zuständig für Anzeigen, Anmeldungen und Genehmigungen gentechnischer Arbeiten und Anlagen in Deutschland sind die Bundesländer. Bei gentechnischen Arbeiten und Anlagen der Sicherheitsstufen 3 und 4 oder bei gentechnischen Arbeiten und Anlagen der Sicherheitsstufen 1 und 2, bei welchen die Einstufung strittig ist, wird die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) beteiligt, deren Geschäftsstelle am BVL angesiedelt ist.