Nach der Genehmigung
Nach erfolgter Marktzulassung unterliegen GVO Regelungen, die hier erläutert
werden (z. B. durch Kennzeichnung oder Eintragung ins Standortregister).
Ein Überblick
Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
GVO sowie Lebens- und Futtermittel, die aus GVO bestehen, diese enthalten oder daraus hergestellt wurden, müssen gekennzeichnet werden.
Standortregister
Im GVO-Standortregister sind alle Flächen in Deutschland registriert, auf denen GVO angebaut oder freigesetzt werden. Es sind u. a. die Angaben zu Lage und Größe der Flächen und eine Kartendarstellung gezeigt.
Monitoring
Nach der Marktzulassung eines GVO muss ein Monitoring durchgeführt werden, um mögliche Auswirkungen dieser GVO auf die Umwelt feststellen zu können.
Koexistenz
Erzeugung und Verarbeitung von Lebens- und Futtermitteln mit und ohne Gentechnik muss nebeneinander möglich sein. Deshalb gibt es Maßnahmen zur Sicherung der Koexistenz in Deutschland.
Nachweisverfahren und Probenahme
Die zuständigen Untersuchungseinrichtungen der Bundesländer analysieren regelmäßig Proben auf GVO-Anteile
Überwachung
Die Anwendungsbereiche der Gentechnik werden in der Bundesrepublik Deutschland von Behörden der Bundesländer überwacht.
Finden Sie mehr heraus
- Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen
- Verfahren
- Genehmigungen
- Nach der Genehmigung
- Nachweisverfahren und Probenahme
- Ereignisfälle nicht zugelassener GVO
- Monitoring Neue Molekulare Techniken
- Institutionen der biologischen Sicherheit
- Weiterführende Informationen
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)