Inverkehrbringen
Hier erhalten Sie Informationen zu Verfahren, Antragstellung und
Genehmigungen zum Inverkehrbringen von GVO.
Ein Überblick
Genehmigungsverfahren zum Inverkehrbringen
Vor der Marktzulassung von GVO oder Produkten, die aus GVO hergestellt sind, müssen die Produkte EU-weite Genehmigungsverfahren durchlaufen.
Beantragen eines Inverkehrbringens
Anträge auf Inverkehrbringen von GVO sowie gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln sind bei der zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedstaats einzureichen.
Entscheidungen zum Inverkehrbringen
Hier finden Sie eine Übersicht zu den in Europa zugelassenen Produkten, die GVO enthalten oder aus solchen hergestellt sind.
Standortregister
Im GVO-Standortregister sind alle Flächen in Deutschland registriert, auf denen GVO angebaut oder freigesetzt werden. Es sind u. a. die Angaben zu Lage und Größe der Flächen und eine Kartendarstellung gezeigt.
Monitoring
Nach der Marktzulassung eines GVO muss ein Monitoring durchgeführt werden, um mögliche Auswirkungen dieser GVO auf die Umwelt feststellen zu können.