Gentechnisch veränderte Organismen nach der Genehmigung
Nach erfolgter Marktzulassung unterliegen GVO Regelungen, die hier erläutert
werden (z.B. durch Kennzeichnung oder Eintragung ins Standortregister).
Eine Übersicht
Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
GVO sowie Lebens- und Futtermittel, die aus GVO bestehen, diese enthalten oder daraus hergestellt wurden, müssen gekennzeichnet werden.
Standortregister
Im GVO-Standortregister sind alle Flächen in Deutschland registriert, auf denen GVO angebaut oder freigesetzt werden. Es sind u. a. die Angaben zu Lage und Größe der Flächen und eine Kartendarstellung gezeigt.
Monitoring
Nach der Marktzulassung eines GVO muss ein Monitoring durchgeführt werden, um mögliche Auswirkungen dieser GVO auf die Umwelt feststellen zu können.
Koexistenz
Erzeugung und Verarbeitung von Lebens- und Futtermitteln mit und ohne Gentechnik muss nebeneinander möglich sein. Deshalb gibt es Maßnahmen zur Sicherung der Koexistenz in Deutschland.
Überwachung
Die Anwendungsbereiche der Gentechnik werden in der Bundesrepublik Deutschland von Behörden der Bundesländer überwacht.