Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit
- Risikobewertung und Sicherheitseinstufung
- Beteiligung an gentechnischen Überwachungs- und Genehmigungsverfahren
- Stellungnahmen zu Anträgen auf Freisetzung oder Inverkehrbringen von GVO
- Beratung von Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltung
- Geschäftsstelle
Die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) ist ein ehrenamtlich tätiges Expertengremium. Ihre Aufgabe ist es, die Sicherheit von gentechnischen Arbeiten und Anlagen sowie von Freisetzungen und dem Inverkehrbringen von GVO für Mensch, Tier und Umwelt zu bewerten. Sie berät Verantwortliche in Politik und Verwaltung durch fachliche Stellungnahmen und trägt so zur Sicherheit im Bereich der Gentechnik bei.
In unserem Video erklären wir die Arbeitsweise der ZKBS:
Risikobewertung und Sicherheitseinstufung
Der größte Teil der Tätigkeit der ZKBS besteht darin, Organismen einer Risikobewertung zu unterziehen oder gentechnische Arbeiten einer Sicherheitsstufe zuzuordnen und gegebenenfalls gesonderte Vorschläge für Sicherheitsmaßnahmen zu machen. Die ZKBS wird dafür von den entsprechenden Genehmigungsbehörden der Bundesländer beteiligt.
Beteiligung an gentechnischen Überwachungs- und Genehmigungsverfahren
Für die Überwachung und die Genehmigung gentechnischer Arbeiten sowie gentechnischer Anlagen sind die Landesbehörden zuständig. Handelt es sich um gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufen 3 und 4, muss die jeweilige Landesbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Stellungnahme der ZKBS einholen. Auch gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe 2, die nicht vergleichbar mit bereits zuvor von der ZKBS eingestuften Arbeiten sind, erfordern eine Beteiligung der ZKBS. Darüber hinaus kann die ZKBS auf Wunsch der Landesbehörde auch mit gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufe 1 befasst werden.
Stellungnahmen zu Anträgen auf Freisetzung oder Inverkehrbringen von GVO
Für die Genehmigung von Freilandversuchen oder Freisetzungen mit GVO und das Inverkehrbringen von GVO, die nicht als Lebens- und Futtermittel genutzt werden, ist das BVL zuständig. Auch das BVL muss Stellungnahmen der ZKBS einholen, sofern eine Genehmigung für eine Freisetzung oder das Inverkehrbringen eines GVO beim BVL beantragt wurden.
Bei dem GVO kann es sich um eine Pflanze, ein Tier oder einen Mikroorganismus handeln. Das können z. B. Zierpflanzen oder Impfstoffe für Tiere sein. Impfstoffe oder andere GVO-Arzneimittel für den Menschen unterliegen indessen dem Arzneimittelgesetz. Hier finden Sie mehr Informationen zu GVO-haltigen Human-Arzneimitteln und den Verfahren. Die ZKBS prüft in ihrer Stellungnahme, ob von der geplanten Freisetzung ein Risiko für Mensch, Tier oder die Umwelt ausgeht. Nur wenn nach dem Stand der Wissenschaft keine Gefährdung vorliegt, ist das Freisetzungsvorhaben genehmigungsfähig. Weitere Informationen zu Freisetzungsverfahren finden Sie hier.
Relevante Stellungnahmen der ZKBS zur Risikobewertung von Freisetzungen oder Inverkehrbringen eines GVO trägt das BVL in die Datenbank des Zentralportals des Biosafety Clearing-House (BCH) ein. So wird der internationale Austausch von wissenschaftlichen Informationen zu GVO gewährleistet.
Beratung von Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltung
Die ZKBS wird auch beim Erlass von Rechtsverordnungen im Bereich des Gentechnikrechts beteiligt. Außerdem können die Bundesregierung und Bundesländer die ZKBS jederzeit um Stellungnahmen zu sicherheitsrelevanten Fragen der Gentechnik bitten.
Geschäftsstelle
Unterstützt wird die ZKBS durch ihre beim BVL ansässige Geschäftsstelle, die sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Referate 401 und 402 des BVL zusammensetzt. Sie nimmt die an die ZKBS gerichteten Anträge und Anfragen entgegen, bereitet die Stellungnahmen und Antworten der ZKBS hierzu für die Abstimmung auf den regelmäßig stattfindenden Sitzungen vor und leitet die Beschlüsse der ZKBS an die zuständigen Behörden weiter.
Daneben führt die Geschäftsstelle Datenbanken, in denen risikobewertete Onkogene, Vektoren, Mikroorganismen, Empfängerstämme für biologische Sicherheitsmaßnahmen und Zelllinien gelistet sind, und berät Länderbehörden und Antragstellende bei sicherheitsrelevanten Fragen der Gentechnik. Die Geschäftsstelle bereitet auch den jährlich erscheinenden Tätigkeitsbericht der ZKBS vor.
Detailliertere Informationen zur Zusammensetzung und Arbeitsweise der ZKBS, ihren Entscheidungen und Neuigkeiten können Sie der ZKBS-Homepage entnehmen. Dort finden Sie auch Statistiken zum Thema Gentechnik und Fokusthemen von allgemeiner Bedeutung, die für die Öffentlichkeit aufbereitet wurden. Fokusthemen existieren zur Synthetischen Biologie, Genome-Editing, Influenzaviren, Do-it-Yourself Biologie und Gene-Drive-Systemen.