Natura 2000-Gebiete (Kartendienst)

Die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt ist genehmigungspflichtig. In einer Risikoprüfung sind potenziell schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt zu bewerten und gegebenenfalls geeignete Sicherheitsmaßnahmen festzulegen.

Einem besonderen gesetzlichen Schutz unterliegen Gebiete des europäischen Netzes Natura 2000 (Flora-Fauna-Habitat (FFH)-RL 92/43/EWG, Vogelschutz-RL 2009/147/EG). Für Natura 2000-Gebiete gilt ein Verschlechterungsverbot. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen vor ihrer Zulassung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets zu überprüfen. Bei Freisetzungsvorhaben, deren geplante Standorte in Natura 2000-Gebieten liegen oder an diese angrenzen, ist eine Prüfung nach §§ 34 und 35 BNatSchG durchzuführen, in der erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzziele dieser Gebiete mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden müssen. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung ist Voraussetzung für die Genehmigung einer Freisetzung. Zuständig für das Verfahren ist das BVL als federführende Behörde, dabei wird das Bundesamt für Naturschutz (BfN) beteiligt.

Das BfN stellt den "Kartendienst Schutzgebiete in Deutschland" zur Verfügung. Damit können geografische Informationen und Entfernungen zu Schutzgebieten sowie die entsprechenden Verwaltungseinheiten in Deutschland abgerufen werden.