Entscheidungen zum Inverkehrbringen.
In der EU sind eine Reihe von gentechnisch veränderten Organismen zu verschiedenen Verwendungszwecken zugelassen. Informationen zu zugelassenen GVO finden Sie auf den folgenden Seiten zu den verschiedenen Fruchtarten:
Alle in der EU zugelassenen GVO sind in der Food and Feed Information Portal Database der EU-Kommission gelistet.
Alle gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 in der EU für Lebens- und Futtermittelzwecke zugelassenen GVO sind unter Genetically modified organism im Register gelistet. Dem Register können u. a. die Eigenschaften der genehmigten gentechnischen Veränderung und der jeweils genehmigte Verwendungszweck entnommen werden.
GVO, die nicht als Lebens- und Futtermittel verwendet werden sollen und nach der Richtlinie 2001/18/EG in Verkehr gebracht wurden, sind unter Part C notifications (placing on the market) zu finden.
Darüber hinaus können Sie in der Datenbank EUginius, die vom BVL und dem niederländischen WFSR (Wageningen Food Safety Research) gemeinsam betrieben wird, weitere GVO-bezogene Informationen erhalten, so auch zum Zulassungsstatus von GVO in der EU.