Inverkehrbringen

Hier erhalten Sie Informationen zu Verfahren, Antragstellung und Genehmigungen zum Inverkehrbringen von GVO sowie gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln.

Viele Themen, ein Ziel

Inverkehrbringen – ein Überblick

Was bedeutet „Inverkehrbringen“ von GVO und welche Aufgaben hat das BVL hier?

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Genehmigungsverfahren zum Inverkehrbringen

Vor dem Inverkehrbringen von GVO sowie Lebens- und Futtermitteln, die aus GVO bestehen, diese enthalten oder aus solchen hergestellt sind, müssen die Produkte EU-weite Genehmigungsverfahren durchlaufen.

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Beantragen eines Inverkehrbringens

Anträge auf Inverkehrbringen von GVO sowie gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln sind bei der zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedstaats einzureichen.

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Risikobewertung bei Inverkehrbringensanträgen

Das Genehmigungsverfahren zum Inverkehrbringen von GVO und/oder abgeleiteten Lebens-/Futtermittel schließt eine umfangreiche Risikobewertung ein.

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Entscheidungen zum Inverkehrbringen

Hier finden Sie eine Übersicht zu den in Europa zugelassenen Produkten, die aus GVO bestehen, diese enthalten oder aus solchen hergestellt sind.

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