Inverkehrbringen
Hier erhalten Sie Informationen zu Verfahren, Antragstellung und Genehmigungen zum Inverkehrbringen von GVO sowie gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln.
Viele Themen, ein Ziel
Inverkehrbringen – ein Überblick
Was bedeutet „Inverkehrbringen“ von GVO und welche Aufgaben hat das BVL hier?
Genehmigungsverfahren zum Inverkehrbringen
Vor dem Inverkehrbringen von GVO sowie Lebens- und Futtermitteln, die aus GVO bestehen, diese enthalten oder aus solchen hergestellt sind, müssen die Produkte EU-weite Genehmigungsverfahren durchlaufen.
Beantragen eines Inverkehrbringens
Anträge auf Inverkehrbringen von GVO sowie gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln sind bei der zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedstaats einzureichen.
Risikobewertung bei Inverkehrbringensanträgen
Das Genehmigungsverfahren zum Inverkehrbringen von GVO und/oder abgeleiteten Lebens-/Futtermittel schließt eine umfangreiche Risikobewertung ein.
Entscheidungen zum Inverkehrbringen
Hier finden Sie eine Übersicht zu den in Europa zugelassenen Produkten, die aus GVO bestehen, diese enthalten oder aus solchen hergestellt sind.