Überwachung
Hier erfahren Sie Näheres über Koexistenz- und Monitoringmaßnahmen, die Kennzeichnung und den Nachweis von GVO, besondere Vorkommnisse nicht zugelassener GVO und relevante Datenbanken des BVL (EUginius, Standortregister und Beobachtungsdatenbank).
Viele Themen, ein Ziel
Überwachung nach dem Gentechnikrecht
Was wird in Deutschland im Bereich Gentechnik überwacht und wer ist zuständig?
Koexistenz
Koexistenz gewährleistet, dass Erzeugung und Verarbeitung von Lebensmitteln mit und ohne Gentechnik auch langfristig möglich bleibt.
Monitoring
Monitoring stellt sicher, dass auch nach Zulassung von GVOs mögliche negative Folgen für die Umwelt erkannt werden.
Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
Gentechnisch veränderte Organismen und gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel müssen gekennzeichnet sein.
Nachweisverfahren und Probenahme
Die Bundesländer analysieren regelmäßig Proben auf GVO-Anteile. Das BVL unterstützt und koordiniert die Entwicklung der notwendigen Nachweisverfahren.
Besondere Vorkommnisse nicht zugelassener GVO
Hier finden Sie Informationen zu wichtigen Vorkommnissen in der GVO-Überwachung.