Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Projekte der Entwicklungszusammenarbeit

Lebensmittelsicherheit weltweit gemeinsam stärken

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) führt Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung durch. Das BVL trägt mit seiner Fachkompetenz in den Bereichen Lebensmittelsicherheit und gesundheitlicher Verbraucherschutz zu den Zielen deutscher Entwicklungszusammenarbeit bei - so auch in einem Projekt mit Tunesien.

Deutsch-tunesisches Projekt zur Stärkung der Lebensmittelsicherheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes

Worum geht es?

Im Jahr 2019 trat in Tunesien ein neues Lebensmittelsicherheitsgesetz in Kraft, das den Aufbau effektiver behördlicher Strukturen für Risikobewertung, Risikomanagement und Risikokommunikation vorsieht. Damit soll der tunesische Rechtsrahmen an internationale Standards angeglichen werden. Das erleichtert den Handel und sorgt für mehr Sicherheit bei Lebensmitteln. Gemeinsam unterstützen BVL und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Tunesien bei der Umsetzung.

Was ist das Ziel des Projekts?

Tunesische Lebensmittel sollen noch sicherer werden: Ziel ist es, dafür die staatlichen Strukturen für Lebensmittelsicherheit und gesundheitlichen Verbraucherschutz in Tunesien zu stärken.

Was sind die Aufgaben des Projekts?

Das BVL und das BfR beraten gemeinsam Politik und Verwaltungen hinsichtlich der strukturellen Änderungen in den zuständigen Behörden, auch direkt vor Ort. Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sollen die institutionellen Kapazitäten gestärkt und weiterentwickelt werden. Das BVL bringt hierbei als Managementbehörde wertvolle Informationen und Erfahrungen mit. Wie könnte ein effektives Kontrollsystem für Lebensmittel in Tunesien funktionieren, was wird dafür benötigt und wie werden standardisierte Methoden eingeführt und etabliert? Im Fokus des Engagements steht auch die strategische und nachhaltige Kompetenzentwicklung von Fach- und Führungskräften durch Aus-, Fort-, und Weiterbildungen.

Welche Wirkungen sollen erzielt werden?

Das Projekt fördert durch die Stärkung der öffentlichen Strukturen und durch maßgeschneiderte Weiterbildungsangebote für das behördliche Personal die Lebensmittelsicherheit in Tunesien. Das Projekt leistet einen Beitrag zur Ernährungssicherung. Die Produktionssteigerung hat eine positive Auswirkung auf den Arbeitsmarkt in der Agrar- und Ernährungsbranche, insbesondere im ländlichen Raum.

Mittelbar werden dadurch Exportchancen eröffnet, hiervon profitieren auch Erzeuger sicherer Lebensmittel. Die Konformität der Erzeugnisse mit internationalen Standards und der damit einhergehende erleichterte Zugang zu internationalen Märkten stärkt die lokale Wirtschaft bei der Erschließung neuer Märkte in der Region.

Ziel ist es, durch die behördliche Beratung und Verbesserung der messtechnischen Grundlagen die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt mittelbar zu stärken. Ein Beispiel dafür ist die Beratung zu konsequenten und fokussierten Maßnahmen bei der Aufklärung und zur Vermeidung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche. Insgesamt leistet das Projekt vielfältige Beiträge zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen sowie zum One-Health-Ansatz.

Mit wem arbeitet das BVL zusammen?

Das Projekt „Stärkung der Lebensmittelsicherheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Tunesien“ wird gemeinsam durch das BVL und das BfR als Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) durchgeführt.

Politischer Träger auf tunesischer Seite ist das Ministerium für Gesundheit, dem die hauptbegünstigten Einrichtungen des Projekts unterstellt sind: die nationale Agentur für Risikobewertung ANCSEP (künftig ANER) sowie die nationale Behörde für Lebensmittelsicherheit INSSPA, die Schwesterbehörden von BfR und BVL.

Als Auftraggeber finanziert das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) das Projekt mit einem Beitrag in Höhe von 5.000.000 € aus Mitteln der Sonderinitiative „EINEWELT ohne Hunger“. Das Vorhaben hat eine Laufzeit von fünf Jahren: Januar 2021 bis Dezember 2025 (BMZ-Projektnummer: 2020.0117.0).

Kontakt: international@bvl.bund.de