Tierschutz beim Transport
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Vor allem landwirtschaftliche Nutztiere werden oft transportiert: von einem Haltungsbetrieb zu einem anderen oder zu einem Schlachthof. Aber auch andere Tiere werden über teils große Entfernungen transportiert, z.B. Nachzuchten für den Zoofachhandel oder Versuchstiere. Oft werden dabei auch Landesgrenzen passiert. All diesen Transporten ist gemeinsam, dass sie, sofern sie in Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgen, der EU-Verordnung (EG) Nr. 1/2005 unterliegen (Europäische Tierschutz-Transportverordnung). Diese legt Bedingungen und Mindeststandards für die Transporte zum Schutz der Tiere fest, beispielsweise durch Vorgaben zur Transportfähigkeit der Tiere, zur Beschaffenheit der Transportmittel und zur maximalen Beförderungsdauer.
Sofern Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 nicht eingehalten werden und hierfür Betroffene in einem anderen EU-Mitgliedstaat verantwortlich gemacht werden, ist ein Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten erforderlich. Dazu hat jeder EU-Mitgliedstaat eine Nationale Verbindungsstelle benannt. Das BVL vertritt Deutschland als Nationale Verbindungsstelle und bearbeitet dabei als Schnittstelle zwischen den Bundesländern und den EU-Mitgliedstaaten unter anderem Beanstandungen zum Tierschutz bei Tiertransporten.
Darüber hinaus ist das BVL auch in einem Netzwerk der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) aktiv, das sich insbesondere mit dem Schutz jener Tiere befasst, die aus der Europäischen Union in bestimmte Nicht-EU-Staaten exportiert werden. Dieses Netzwerk wurde von der WOAH in Anlehnung an die Verbindungsstellen der EU-Mitgliedstaaten aufgebaut und um weitere Staaten erweitert, insbesondere um jene, die geografisch betrachtet ebenfalls zu Europa gehören, ohne Teil der EU zu sein. Auch in diesem Netzwerk übernimmt das BVL den Informationsaustausch zu Tierschutz beim Transport mit den Kontaktstellen aller Staaten, die Mitglied des Netzwerks sind.
Quelle: BVL
Außerdem führt das BVL eine Zulassungsdatenbank für Transportunternehmen und Transportmittel langer Tiertransporte (ZuLaTT). Diese basiert auf Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1/2005, wonach bestimmte Zulassungsinformationen von Transportunternehmen, die lange Beförderungen von Wirbeltieren in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchführen, von den Mitgliedstaaten in einer elektronischen Datenbank zu erfassen sind. Des Weiteren sind diese zulassungsrelevanten Daten von Transportunternehmen für Langstreckentransporte während der Geltungsdauer der Zulassung zu veröffentlichen (Artikel 13 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005). Die entsprechende Liste ist unter folgendem Link einsehbar: https://gis.bvl.bund.de/datenportal. Änderungen von Einträgen erfolgen basierend auf dem Eingang entsprechender Meldungen der zuständigen Behörden. Da es sich um Daten der Länder handelt übernimmt das BVL keine uneingeschränkte Gewähr für die Aktualität und Richtigkeit der Daten.