Jahresbericht "Bestandsräumungen"
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Manchmal kann es notwendig sein, alle Tiere bestimmter Arten eines ganzen Bestandes zu töten, beispielsweise um die Ausbreitung einer Tierseuche zu verhindern. Dieses Vorgehen nennt sich "Bestandsräumung". Über die Bestandsräumungen auf ihrem Hoheitsgebiet müssen die EU-Mitgliedstaaten jedes Jahr der Europäischen Kommission berichten und diesen Bericht im Internet veröffentlichen (Artikel 18 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009).
Diese Aufgabe wurde Anfang 2025 dem BVL übertragen. Somit hat das BVL die Daten erstmals für den Berichtszeitraum 2024 zusammengetragen und an die Europäische Kommission berichtet. Eine Veröffentlichung der deutschen Sprachfassung dieses Berichts finden Sie hier.