Ethylenoxid in Lebensmitteln
Seit September 2020 werden vermehrt Lebensmittel aufgrund von Rückständen des verbotenen Stoffes Ethylenoxid zurückgerufen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat dazu die wichtigsten Fragen und Antworten sowie eine kurze Chronologie der bisherigen Ereignisse zusammengestellt.
Chronologie
Im August 2020 wurden in Sesamsamen aus Indien bei der betrieblichen Eigenkontrolle eines in der EU ansässigen Unternehmens Rückstände des Wirkstoffs Ethylenoxid bzw. seines Abbauproduktes 2-Chlorethanol nachgewiesen, die über dem gesetzlich festgelegten Höchstgehalt lagen. Daraufhin wurden weitere Lieferungen und Chargen von Sesamsamen aus Indien untersucht.
Sesam-Samen
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Verunreinigte Samen und daraus hergestellte Produkte, die nach Deutschland gelangt sind, wurden vom Markt genommen und – sofern sie bereits in den Einzelhandel gelangten – erforderlichenfalls von Verbraucherinnen und Verbrauchern zurückgerufen.
Zusätzlich wurden Sesamsamen aus Indien hinsichtlich möglicher Rückstände an Ethylenoxid in Anhang II der Verordnung (EU) 2019/1793 aufgenommen. Entsprechend werden diese an den Grenzkontrollstellen beim Eingang in die Europäischen Union verstärkt kontrolliert.
Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes wurden die Untersuchungen auf Ethylenoxid und dessen Abbauprodukt 2-Chlorethanol sowohl von Behörden als auch Lebensmitteunternehmen parallel auf weitere Erzeugnisse sowie Herkunftsländer ausgeweitet.
Hierbei wurden Rückstände des Wirkstoffs auch in einigen anderen Produkten nachgewiesen, beispielsweise in Okraschoten und verschiedenen Nahrungsergänzungsmitteln.
Am 08. Juni 2021 informierten die spanischen Behörden die restlichen Mitgliedstaaten der EU über das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed) über den Nachweis von Ethylenoxid in einer Charge des Zusatzstoffes Johannisbrotkernmehl (E410), der aus der Türkei importiert und zur Herstellung von Speiseeis verwendet worden war.
Mit dem Ziel, die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern und die Maßnahmen bezüglich betroffener Produkte abzustimmen, fanden daraufhin ausführliche Beratungen auf EU-Ebene statt.
Es wurde hierbei auf EU-Ebene beschlossen, dass Lebensmittel, welche unter Verwendung von belastetem Johannisbrotkernmehl hergestellt wurden, vom Markt genommen und, sofern sie Verbraucherinnen und Verbraucher bereits erreicht haben, auch öffentlich zurückgerufen werden sollten.
Das Beratungsergebnis wurde seitens der Kommission unter folgendem Link veröffentlicht.