Was macht das BVL? – Unsere Aufgaben zum Cartagena Protokoll

Als zuständige nationale Behörde ist es die Aufgabe des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) alle relevanten Informationen zu gentechnisch veränderten Organismen (GVO), die in Deutschland in die Umwelt freigesetzt werden, in die zentrale Onlineplattform des Cartagena Protokolls, das Biosafety Clearing-House (BCH), einzutragen.

Zudem sind wir der Ansprechpartner und Adressat von Exporteuren, die GVO in Nicht-EU-Staaten versenden, wenn diese Organismen dort, z. B. zum Anbau oder in wissenschaftlichen Versuchen, in die Umwelt entlassen werden sollen. Auch sind wir am BVL die Kontaktstelle für Meldungen über unabsichtliche grenzüberschreitende Verbringungen und damit die erste Anlaufstelle, wenn GVO unabsichtlich oder illegal in ein Nicht-EU-Land exportiert wurden. In so einem Fall sammeln wir alle relevanten Informationen und geben diese an die betroffenen Staaten weiter.

Unter dem Link https://bch.cbd.int/en/countries/DE können Sie alle Informationen, die wir ins BCH eingestellt haben, direkt einsehen.