Das Biosafety Clearing-House - Eine Informationsplattform bietet Daten zur Gentechnik weltweit
Als ein zentrales Instrument dient dem Cartagena Protokoll die webbasierte Plattform Biosafety Clearing-House (BCH). In diese Datenbank tragen die Vertragsparteien Informationen zu ihren gentechnikrechtlichen Regelungen ein und veröffentlichen, welche gentechnisch veränderten Organismen (GVO) unter welchen Bedingungen in die Umwelt entlassen werden dürfen. Besonders wichtig sind auch die im BCH eingestellten Kontaktdaten der zuständigen Einrichtungen und Behörden in den Vertragsparteien.
In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die zuständige nationale Behörde. Die zentrale Plattform des BCH ist unter http://bch.cbd.int/ verfügbar.
Das BVL hat zum Cartagena Protokoll eine eigene deutsche Internetpräsenz. Das deutsche BCH, kurz D-BCH, ist Teil des weltweit vernetzten BCH. Sie finden es unter http://www.biosicherheit-bch.de/. Hier stellen wir alle für Deutschland relevanten Informationen rund um das Thema Gentechnik und Cartagena Protokoll für Sie zusammen.
Dazu gehören insbesondere die Daten der nationalen Kontaktstellen, eine Darstellung, wie die rechtlichen Grundlagen auf nationaler, EU- und völkerrechtlicher Ebene miteinander verwoben sind und Entscheidungen zum Umgang mit GVO in Deutschland, die für das Cartagena Protokoll relevant sind. Neben dem D-BCH hat das BVL zusammen mit seinem Kooperationspartner Wageningen Food Safety Research (WFSR) in den Niederlanden die EUginius-Datenbank geschaffen.
EUginius trägt Informationen insbesondere zur molekularen Beschreibung und zu relevanten Nachweisverfahren von GVO zusammen. Damit liefert EUginius ein Datenspektrum, dass auch für die Vertragsparteiengemeinschaft zum Cartagena Protokoll interessant ist.
Das internationale BCH und EUginius haben deshalb eine Kooperation gestartet und sind untereinander verknüpft. EUginius finden Sie unter dem Link https://euginius.eu.