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Das Bild zeigt Beispiele von sogenannten Superfoods.baibaz - stock.adobe.com

Super(?)foods

Wie super sind so genannte Superfoods wirklich?


Was ist unter „Superfoods“ zu verstehen?



So genannte Superfoods sind ganz normale Lebensmittel!

Der Begriff „Superfoods“ ist rechtlich nicht definiert und wird verwendet, um exotische Lebensmittel und auch Nahrungsergänzungsmittel unter dem Gesichtspunkt vermeintlich gesundheitsförderlicher Eigenschaften zu vermarkten.

Diese Eigenschaften werden häufig mit hohen Konzentrationen an Mikronährstoffen (z. B. Eisen) oder sekundären Pflanzeninhaltsstoffen (z. B. Antioxidantien) in Verbindung gebracht, deren tatsächliche gesundheitliche Auswirkungen häufig nicht wissenschaftlich belegt sind. Dieser globale Trend ist auch hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit und Nachhaltigkeit kritisch zu betrachten.

Wie „super“ sind so genannte Superfoods im Vergleich zu heimischen Lebensmitteln?



In unserem Animationsfilm erfahren Sie Wissenswertes über so genannte Superfoods und warum heimische Alternativen gleichwertig und nachhaltiger sind:


Gibt es gleichwertige Alternativen zu „Superfoods“?



„Superfoods“ werden oft mit sekundären Pflanzeninhaltsstoffen und Mikronährstoffen wie Antioxidantien, Vitaminen, Mineralstoffen und weiteren Inhaltsstoffen assoziiert. Diese sollen die zugeschriebenen positiven Effekte der „Superfoods“ erklären.

Heimische Lebensmittel aus Deutschland und Europa enthalten diese Inhaltsstoffe aber auch in vergleichbaren Mengen. Diese Alternativen haben oft wesentlich kürzere Transportwege als die exotischen „Superfoods“, welche oft aus Süd- und Mittelamerika oder Asien stammen. Heimische Lebensmittel sind somit in der Regel nachhaltiger und weisen dabei ein ähnliches Nährstoffprofil auf.

Das Bild zeigt eine Liste von sogenannten Superfoods und heimische Alternativen. Superfoods So genannte Superfoods können oft durch gleichwertige heimische Alternativen ersetzt werden. Quelle: BVL


„Superfoods“ und ihre heimischen Alternativen



Heimische Lebensmittel haben ein gleichwertiges Nährstoffprofil und sind nachhaltiger, da sie kürzere Transportwege haben.

Navigieren Sie in den untenstehenden Slidern nach rechts oder links um jeweils die heimischen Alternativen zu exotischem „Superfood“ zu entdecken.


Häufige Fragen und Antworten zu so genanntem Superfood



Was darf über ein so genanntes Superfood gesagt werden?

So genannte Superfoods werden mit vielfältigen krankheitsbezogenen und gesundheitsbezogenen Aussagen beworben. Diese Werbung wird nicht zwingend in der Kennzeichnung des jeweiligen Produktes vorgenommen, sondern findet sich häufig in Social Media, bei Influencern und auf Homepages, die zum Teil „wie zufällig“ mit dem Produkt verknüpft werden.

So sollen derartige Produkte vor allem gesund, schlank und schön machen. Wichtig zu wissen ist hierbei, dass krankheitsbezogene Angaben, also Angaben, die sich auf die Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen, bei Lebensmitteln grundsätzlich verboten sind. Dies sind beispielsweise „lindern Gelenkschmerzen“ und „lindern Sodbrennen“. Derartige Aussagen sind Arzneimitteln vorbehalten!

Gesundheitsbezogene Angaben sind Angaben, die einen Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel und der Gesundheit herstellen. Hierbei kann es sich um Angaben handeln, die sich z.B. auf die Entwicklung, auf Körperfunktionen, auf psychische oder Verhaltensfunktionen, auf schlank machende oder gewichtskontrollierende Eigenschaften beziehen. Aber auch Angaben über die Verringerung eines Krankheitsrisikos oder über die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern zählen dazu. Dies kann z. B. sein „helfen beim Abnehmen“, „fördern die Verdauung“, „stabilisieren den Blutzucker“ und „fördert das Abwehrsystem“.

Gesundheitsbezogene Angaben dürfen nur gemacht werden, wenn sie zuvor in einem Zulassungsverfahren wissenschaftlich geprüft und zugelassen wurden!

Wer ist für Zulassungsverfahren von gesundheitsbezogenen Angaben zuständig?

In Deutschland nimmt das BVL Anträge auf Zulassung gesundheitsbezogener Angaben entgegen und prüft diese auf Gültigkeit. Ist der Antrag gültig, so prüft die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, kurz EFSA), ob die beantragte Angabe durch wissenschaftliche Nachweise abgesichert ist und der konkret beantragte Wortlaut den erforderlichen Kriterien entspricht. Im Anschluss entscheidet die Europäische Kommission im Rahmen einer Gemeinschaftszulassung, ob die beantragte gesundheitsbezogene Angabe zugelassen wird, und veröffentlicht ihre Entscheidung.

Sofern der Zulassung keine besonders geschützten Daten zugrunde liegen, kann die nun zugelassene gesundheitsbezogenen Angabe von allen Lebensmittelunternehmen unter den geltenden Bedingungen verwendet werden.

Bisher wurden vor allem gesundheitsbezogene Angaben zu Einzelsubstanzen, wie Vitaminen und Mineralstoffen, oder Substanzgruppen, wie ungesättigten Fettsäuren und Ballaststoffen, zugelassen.

Weiterführende Informationen zum Zulassungsverfahren für gesundheitsbezogene Angaben finden Sie hier:
Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Health Claims)

Können von „Superfoods“ Risiken ausgehen?

Zwar werden „Superfoods“ oft gesundheitsfördernde Eigenschaften zugesprochen, jedoch werden teilweise Produkte als Lebensmittel vermarktet, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dies ist insbesondere beim Internethandel der Fall. Im schlimmsten Fall enthalten diese Produkte gefährliche Inhaltsstoffe, die sogar gesundheitsschädlich sein können.

Um Verbraucherinnen und Verbraucher vor solchen Produkten aus dem Internet zu schützen, betreibt das BVL seit 2013 die gemeinsame länderfinanzierte Zentralstelle "G@ZIELT", welche im Auftrag der Bundesländer u. a. risikobasierte Produktrecherchen zu Meldungen im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) und im Europäischen Schnellwarnsystem für gefährliche Verbraucherprodukte (RAPEX) durchgeführt.

Weiterführende Informationen zu G@ZIELT finden Sie hier:
G@ZIELT: Sicher im Internet einkaufen

Sind „Superfoods“ das gleiche wie Novel Foods?

Nein, jedoch können „Superfoods“ im Einzelfall auch Novel Foods sein. Dies ist zum Beispiel bei Chiasamen der Fall. Novel Foods sind neuartige Lebensmittel, die in der EU vor 1997 noch nicht in signifikanten Mengen verzehrt wurden und von denen deshalb nicht einfach davon auszugehen ist, dass sie sicher sind. Sie unterliegen daher speziellen gesetzlichen Bestimmungen.

Für die Zulassung von diesen neuartigen Lebensmitteln muss bei der Europäischen Kommission ein Antrag gestellt werden. Um festzustellen, ob das neuartige Lebensmittel Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben könnte, wird die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) dann von der Europäischen Kommission beauftragt, eine Risikobewertung durchzuführen. Die erforderlichen Daten dafür legen die Antragstellenden vor.

Diese Zulassung liegt für Chiasamen als solchen und zur Verwendung in bestimmten Lebensmittelkategorien, z.T. mit Höchstgehalten, vor.

Grundsätzlich sind die Lebensmittelunternehmen selber dafür verantwortlich zu prüfen, ob ihre Produkte als neuartig einzustufen sind.

Gerade bei exotischen „Superfoods“ kann es sich um neuartige Lebensmittel handeln. Sofern diese noch nicht zugelassen sind, werden diese dann von den Überwachungsbehörden beanstandet.

Weiterführende Informationen zum Thema „Neuartige Lebensmittel“ finden Sie hier:
Neuartige Lebensmittel – Novel Foods

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