FAQs für Verbraucherinnen und Verbraucher

An dieser Stelle finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (Frequently asked questions), die sich speziell an Verbraucherinnen und Verbraucher richten.

Cartagena Protokoll

Was muss ich beim Export von GVO beachten?

Eine Sendung von GVO ins Nicht-EU-Ausland unterliegt stets auch den dortigen rechtlichen Anforderungen. Zudem bedarf sie spezifischer Warenbegleitdokumente, die Informationen über den GVO enthalten. Sollen die GVO darüber hinaus im Importland in die Umwelt entlassen werden, muss vor dem Export eine Genehmigung des Importlandes eingeholt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass spezifische Angaben gemäß Verordnung (EG) Nr. 1946/2003 zu machen sind. Nachfolgend muss eine Exportmeldung gemäß dieser Verordnung durch den Exporteur bei der zuständigen Behörde in seinem EU-Mitgliedstaat, für Deutschland beim BVL, und bei der EU-Kommission eingereicht werden.

Was hat das Cartagena Protokoll mit dem Schutz der biologischen Vielfalt zu tun?

Das Cartagena Protokoll ist ein Folgeabkommen zur Konvention über die biologische Vielfalt (CBD). Die Konvention hat zum Ziel die biologische Vielfalt langfristig zu erhalten. Dabei soll eine nachhaltige Nutzung ermöglicht werden, bei der die Chancen und Gewinne allen beteiligten Gruppen gleichermaßen zugutekommen. Um Risiken für die biologische Vielfalt zu begegnen, die aus der Anwendung der Gentechnik erwachsen könnten, wurde das Cartagena Protokoll vereinbart.

Was hat die Verordnung (EG) Nr. 1946/2003 mit dem Cartagena Protokoll zu tun?

Die Verordnung (EG) Nr. 1946/2003 setzt das Cartagena Protokoll in EU-Recht um. Die Verordnung trat am 3. November 2003 in Kraft und gilt in den EU-Mitgliedstaaten unmittelbar.

Was ist das Biosafety Clearing-House?

Das Biosafety Clearing-House (BCH) ist die zentrale Datenbank zum Cartagena Protokoll.

Hier sind alle Informationen zu den Vertragsparteien, zu deren gentechnikrechtlichen Regelungen und zu GVO gebündelt. Das BCH ist unter https://bch.cbd.int zu finden.

Was mache ich, wenn ich Fragen zum Cartagena Protokoll habe?

Wenden Sie sich gerne an uns. Als zuständige nationale Behörde zum Cartagena Protokoll stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir sind unter gentechnik@bvl.bund.de für Sie erreichbar.