FAQs für Verbraucherinnen und Verbraucher

An dieser Stelle finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (Frequently asked questions), die sich speziell an Verbraucherinnen und Verbraucher richten.

Gentechnische Arbeiten & Anlagen

Was ist eine gentechnische Arbeit?

Bei der Durchführung wissenschaftlicher Experimente im Labor, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) beinhalten, handelt es sich um eine gentechnische Arbeit.

Gentechnische Arbeiten müssen in speziellen Einrichtungen, sogenannten gentechnischen Anlagen, durchgeführt werden. Erfahren Sie hier mehr zu gentechnischen Arbeiten und Anlagen.

Ich habe eine Frage zu meinen geplanten gentechnischen Arbeiten und/oder zu den notwendigen Sicherheitsmaßnahmen. An wen wende ich mich?

Für alle Fragen und Hilfestellungen rund um das Thema gentechnische Arbeiten und Anlagen ist Ihr direkter Ansprechpartner ein/e Mitarbeiter/in der Landesbehörde, die in Ihrem Bundesland für den Vollzug des Gentechnikrechts zuständig ist.

Die Mitarbeitenden der Landesbehörde beraten Sie auch gerne zu allen Fragen rund um die Risikoeinstufung von Organismen und Zelllinien, die Anmeldung oder Genehmigung der Errichtung oder Inbetriebnahme von gentechnischen Anlagen und wie hierbei die Vorgaben der Gentechniksicherheitsverordnung (GenTSV) berücksichtigt werden.

Üblicherweise können nur die Landesbehörden bei Bedarf die ZKBS beteiligen, deren Geschäftsstelle am BVL ansässig ist.

Ich möchte eine gentechnische Anlage anzeigen, anmelden oder genehmigen lassen oder habe eine Frage zu einer wesentlichen Änderung. An wen wende ich mich?

Für alle Fragen und Hilfestellungen rund um das Thema gentechnische Arbeiten und Anlagen ist Ihr direkter Ansprechpartner ein/e Mitarbeiter/in der Landesbehörde, die in Ihrem Bundesland für den Vollzug des Gentechnikrechts zuständig ist.

Die Mitarbeitenden der Landesbehörde beraten Sie auch gerne zu allen Fragen rund um die Risikoeinstufung von Organismen und Zelllinien, die Anmeldung oder Genehmigung der Errichtung oder Inbetriebnahme von gentechnischen Anlagen und wie hierbei die Vorgaben der Gentechniksicherheitsverordnung (GenTSV) berücksichtigt werden.

Üblicherweise können nur die Landesbehörden bei Bedarf die ZKBS beteiligen, deren Geschäftsstelle am BVL ansässig ist.

Ich möchte mit einem Organismus oder einer Zelllinie arbeiten, der/die noch keiner Risikogruppe zugeordnet ist. An wen wende ich mich?

Für alle Fragen und Hilfestellungen rund um das Thema gentechnische Arbeiten und Anlagen ist Ihr direkter Ansprechpartner ein/e Mitarbeiter/in der Landesbehörde, die in Ihrem Bundesland für den Vollzug des Gentechnikrechts zuständig ist.

Die Mitarbeitenden der Landesbehörde beraten Sie auch gerne zu allen Fragen rund um die Risikoeinstufung von Organismen und Zelllinien, die Anmeldung oder Genehmigung der Errichtung oder Inbetriebnahme von gentechnischen Anlagen und wie hierbei die Vorgaben der Gentechniksicherheitsverordnung (GenTSV) berücksichtigt werden.

Üblicherweise können nur die Landesbehörden bei Bedarf die ZKBS beteiligen, deren Geschäftsstelle am BVL ansässig ist.