BLtU-Datenbank
Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs be- und verarbeiten und in den Verkehr bringen, müssen bis auf definierte Ausnahmen von der zuständigen Behörde zugelassen sein. Sie erhalten eine Zulassungsnummer, die sie als Bestandteil des sogenannten Identitätskennzeichens auf den Verpackungen ihrer Produkte vor dem Inverkehrbringen aufbringen müssen. Der Verbraucher kann an dem Zeichen nicht nur erkennen, in welchem EU-Mitgliedstaat bzw. Bundesland das Produkt zuletzt bearbeitet oder verpackt wurde. Betriebe aus Deutschland kann er anhand der Nummer in einer Datenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ermitteln.
Webseite: https://bltu.bvl.bund.de/bltu/app/process/bvl-btl_p_veroeffentlichung?execution=e1s2