Ich habe ein Lebensmittel gekauft und nach dem Öffnen gesehen, dass es schimmelt. Was soll ich machen?
Normalerweise können Sie Lebensmittel mit Schimmel, wie jedes andere verdorbene Lebensmittel, innerhalb des Verbrauchs- oder Mindesthaltbarkeitsdatums in den jeweiligen Verkaufsstellen zurückgeben. Eventuell benötigen Sie einen Kaufbeleg, wenn Sie Ihr Geld erstattet haben möchten.
Sie haben auch die Möglichkeit, die zuständige Behörde Ihres Bundeslandes über einen Missstand zu informieren - vor allem, wenn Sie dies häufiger bei einem bestimmten Lebensmittel oder einer bestimmten Verkaufsstelle beobachten.
Generell gilt: Lebensmittel, die sichtbare Schimmelpilz-Stellen haben, am besten entsorgen da sich der Pilz unsichtbar bereits großflächig ausgebreitet hat. Nüsse mit Verfärbungen oder muffigem, unangenehmen Geruch nicht mehr verzehren.
Um dem vorzeitigen Verderb von Lebensmitteln und der Bildung von Schimmelpilzen vorzubeugen, sollten die Lebensmittel richtig gelagert und die Angaben der Produzenten dazu beachtet werden.