Wie werden die Beistoffe von Pflanzenschutzmitteln im Zulassungsverfahren berücksichtigt?
Pflanzenschutzmitteln enthalten neben den Wirkstoffen weitere Inhaltsstoffe, sogenannte Beistoffe, z.B. Lösungsmittel, Emulgatoren, Trägerstoffe, Farbstoffe oder Treibgase. Bei der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels wird auch geprüft, ob diese Beistoffe bedenklich hinsichtlich der Gesundheit oder Umwelt sind. Das EU-Pflanzenschutzrecht sieht für Beistoffe keinen eigenen Testkatalog wie für Wirkstoffe vor. Grundlage für die Bewertung sind zunächst die vorhandenen Daten und Informationen; solche Daten können vorliegen, wenn der Beistoff dem Chemikalienrecht oder anderen EU-Vorschriften unterliegt. Weiterhin müssen bestimmte toxikologische und ökotoxikologische Studien mit dem Pflanzenschutzmittel durchgeführt. In diesen Tests werden mögliche Effekte von Beistoffen und Kombinationseffekte mit erfasst. Wenn Fragen offen bleiben, können die Behörden auch gezielt bestimmte Studien mit einzelnen Beistoffen verlangen.
Lösungsmittel wie Benzol oder krebserzeugende Azofarbstoffe sind schon seit langem aus Pflanzenschutzmitteln verbannt. Das BVL hat im Internet eine Liste mit Beistoffsubstanzen veröffentlicht, die nicht mehr akzeptiert werden. Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sieht vor, eine Negativliste für Beistoffe auf EU-Ebene zu schaffen. Die EU-Kommission hat Ende 2015 mit den Vorbereitungen für die Erstellung einer solchen Liste begonnen.