Gilt der Mindestabstand auch für Anwendungen im Haus- und Kleingarten?
Nein, Zulassungen im Haus- und Kleingartenbereich werden grundsätzlich nur erteilt, wenn von einem geringen Risiko im Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel ausgegangen werden kann. Darüber hinaus werden im Regelfall weitaus geringere Mengen ausgebracht, so dass Mindestabstände zu Nachbargärten oder öffentlichen Flächen hier nicht erforderlich sind.