Ist ein Internethändler in jedem Fall legal, wenn auf seiner Webseite das EU-Sicherheitslogo steht?
Nein. Denn für sich allein besitzt das Logo noch keine Aussagekraft!
Aber mit drei einfachen Schritten verringern Sie das Risiko, auf Webseiten unseriöser Anbieter zu bestellen:
1. Klicken
Klicken Sie auf das Logo: Ist der Internethändler im Versandhandelsregister enthalten, öffnet sich eine Webseite des BVL mit dem Registereintrag des zum Internethandel berechtigten Einzelhändlers.
2. Prüfen
Überprüfen Sie, ob die Adresse der Webseite (URL) in der Browserzeile des Versandhandelsregistereintrages mit einem Schloss-Symbol gekennzeichnet ist und nach dem https:// mit www.bvl.bund.de/ beginnt. Achten Sie besonders auf den Schrägstrich (/) nach ".de". Ein Schloss-Symbol in der Browserzeile zeigt Ihnen, dass die Webseite vertrauenswürdig ist (je nach benutztem Browser in unterschiedlicher Farbe und Gestaltung). Es bestätigt, dass die Seite ein gültiges Sicherheitszertifikat besitzt und die Verbindung sicher ist. Überzeugen Sie sich durch Anklicken des Schloss-Symbols und Öffnen des Zertifikates davon, dass Sie sich tatsächlich auf einer BVL-Webseite befinden.
3. Kaufen
Öffnen Sie die Webseite des Internethändlers erneut über einen der im Versandhandelsregister angegebenen Links. Verzichten Sie auf die "zurück"-Funktion Ihres Browsers und gehen Sie auch nicht zurück in ein eventuell noch geöffnetes Fenster.
Öffnet sich kein Versandhandelsregistereintrag kann das folgende Gründe haben:
- Das Logo wurde falsch eingebaut.
- Es gibt eine technische Störung.
- Es handelt sich um einen unseriösen Anbieter, der das Logo missbräuchlich verwendet.