Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Ist das Cannabis-Produkt sicher?


Lebensmittel müssen sicher sein.

Lebensmittel dürfen gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 nicht unsicher sein. Für die psychoaktive Wirkung von Cannabiserzeugnissen wird vor allem Δ9-THC verantwortlich gemacht. Weitere in der Pflanze vorkommende Hauptvertreter der Cannabinoide sind Cannabinol (CBN) und CBD. Mit Ausnahme von Samen und Wurzeln befinden sich auf der gesamten Hanfpflanze Drüsenhaare, die ein Cannabinoid-haltiges Harz produzieren. Folglich stellt Δ9-THC bei hanfhaltigen Erzeugnissen, insbesondere wenn sie nicht ausschließlich aus den Samen gewonnen werden oder mit anderen Pflanzenteilen verunreinigt wurden, einen Inhaltsstoff dar. Vor diesem Hintergrund ist für Lebensmittel auf Basis von Nutzhanf, für die ausgeschlossen werden konnte, dass es sich um Arzneimittel oder neuartige Lebensmittel handelt, sicherzustellen, dass die Richtwerte des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) für THC nicht überschritten werden. Zur Sicherheit von Δ9‑THC-Gehalten in Lebensmitteln hat das BfR kürzlich eine Stellungnahme veröffentlicht:

https://www.bfr.bund.de/cm/343/tetrahydrocannabinolgehalte-sind-in-vielen-hanfhaltigen-lebensmitteln-zu-hoch-gesundheitliche-beeintraechtigungen-sind-moeglich.pdf

Das BfR weist darin darauf hin, dass die Δ9‑THC-Gehalte in vielen hanfhaltigen Lebensmitteln zu hoch sind und gesundheitliche Beeinträchtigungen möglich seien.

Welche Wirkungen in welcher Dosierung auch von den anderen Cannabinoiden oder von sonstigen Stoffen ausgehen, muss vom Inverkehrbringer solcher Erzeugnisse geprüft werden, denn es muss sichergestellt werden, dass diese Erzeugnisse sicher sind.

Fazit

Aus Sicht des BVL muss für CBD-haltige Erzeugnisse vor dem Inverkehrbringen entweder ein Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels oder ein Antrag auf Zulassung eines neuartigen Lebensmittels gestellt werden. Im Rahmen dieser Verfahren ist die Sicherheit des Erzeugnisses vom Antragsteller zu belegen.