Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Was sind Lebensmittelunternehmen?

Lebensmittelunternehmen sind alle Unternehmen, gleichgültig, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht und ob sie öffentlich oder privat sind, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen (Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002). Unternehmen die ihre Waren im Internet zum Verkauf anbieten (Online-Händler/Online-Händlerinnen) fallen damit unter die Definition des Lebensmittelunternehmers (siehe auch Kapitel 3.9 des Leitfadens für die Durchführung einzelner Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, https://food.ec.europa.eu/system/files/2022-04/biosafety_fh_legis_guidance_reg-2004-852_de.pdf).

Auch Unternehmen, die auf den Lebensmittelhandel spezialisiert sind (Broker, Brokerinnen, Händler und Händlerinnen), die den Transport von Lebensmitteln zwischen den Anbietenden bzw. zum Einzelhändler/zur Einzelhändlerin organisieren, deren Räumlichkeiten „aber nicht notwendigerweise der Handhabung oder Lagerung von Lebensmitteln“ dienen, können unter die Definition des Lebensmittelunternehmers bzw. der Lebensmittelunternehmerin fallen (Kapitel 6.1 des o. g. Leitfadens). Alle Lebensmittelunternehmer und -unternehmerinnen unterliegen den einschlägigen Vorschriften des Lebensmittelrechts.