Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Was sind Futtermittel?

Futtermittel dienen dem Zweck der Ernährung von Nutz- und Heimtieren. Die Basisverordnung (EG) Nr. 178/2002 definiert Futtermittel als Stoffe oder Erzeugnisse, auch Zusatzstoffe, die verarbeitet, teilweise verarbeitet oder unverarbeitet zur Tierfütterung bestimmt sind. Futtermittelzusatzstoffe sind Stoffe, Mikroorganismen oder Zubereitungen, die keine Einzelfuttermittel oder Vormischungen sind und Futtermitteln oder Tränkwasser zugesetzt werden, um die Beschaffenheit der Futtermittel oder der tierischen Erzeugnisse, sowie die ökologischen Folgen der Tierproduktion, positiv zu beeinflussen.

Futtermittelzusatzstoffe sollen z. B. den Bedarf an Spurenelementen, Vitaminen und Aminosäuren bei gesunden Tieren decken und die tierische Erzeugung verbessern. Futtermittelzusatzstoffe werden in der EU durch ein zentralisiertes Gemeinschaftsverfahren zugelassen..

Weitere Informationen:
http://www.bvl.bund.de/futtermittel