Was ist ein aktives und intelligentes Material im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 450/2009?
Aktive und intelligente Verpackungsmaterialien sind in der Lage, die Haltbarkeit eines Lebensmittels zu verlängern oder den Zustand zu erhalten, bzw. den Zustand eines verpackten Lebensmittels oder dessen Umwelt zu überwachen. Sie dürfen nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 450/2009 auf der Gemeinschaftsliste zulässiger Stoffe erfasst sind. Zu der Frage, ob ein Material oder Gegenstand als aktives und intelligentes Material im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 450/2009 einzuordnen ist, hat die Europäische Kommission eine Leitlinie veröffentlicht, die die Interpretation und Anwendung der Verordnung erleichtert. Die Leitlinie kann hier heruntergeladen werden.