Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Recyclingverfahren für Kunststoffe - Was muss ich tun für eine Zulassung?

Für neue Produkte in Kontakt mit Lebensmitteln gelten die EU-Regelungen für Kunststoffe in Kontakt mit Lebensmitteln. Wenn diese Materialien aber bereits genutzt wurden, erfüllen sie unter Umständen nicht mehr die Anforderungen der Kunststoff-Verordnung, da die Materialien mit anderen Substanzen kontaminiert sein können. Wenn diese Materialien für Materialien mit Lebensmittelkontakt wiederverwendet werden sollen, gelten die Vorschriften für das Recycling gemäß Verordnung (EU) Nr. 2022/1616. Demnach müssen Recyclingverfahren, die auf einer geeigneten Technologienach Artikel 3 der Verordnung (EU) 2022/1616 basieren, zugelassen werden. Den Antrag auf Bewertung des Prozesses sowie die erforderlichen Unterlagen legt der Unternehmer vor. Anträge auf Bewertung an die EFSA müssen bestimmte Vorgaben erfüllen.

Nach der Bewertung durch die EFSA erfolgt die Entscheidung der Europäischen Kommission über die Zulassung des Recyclingverfahrens.

Eine Information zur Gestaltung und Einreichung eines Zulassungsantrags hat das BVL hier zusammengestellt.

Weitere Informationen der EFSA finden sich hier.