Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Weitere Insektenart als Lebensmittel in der EU zugelassen

Datum: 25.01.2023

Die Larven des Getreideschimmelkäfers Alphitobius diaperinus sind erstmals als Zutat zur Verwendung in verschiedenen Lebensmitteln zugelassen worden: z. B. in Backwaren, Nudeln oder Fleischersatzprodukten. Die entsprechende Verordnung (EU) 2023/58 vom 5.1.2023 tritt am 26.01.2023 in Kraft.

Das Bild zeigt Larven des Getreideschimmelkäfers - sogenannte Buffalowürmer. Larven des Getreideschimmelkäfers - sogenannte Buffalowürmer. Quelle: Klaus Eppele - stock.adobe.com

Der Getreideschimmelkäfer (Larve) ist bereits die vierte Insektenart, die als neuartiges Lebensmittel in der EU zugelassen wurde. Schon im Mai 2021 wurde der gelbe Mehlwurm (Tenebrio molitor Larve) zugelassen. Es folgten die Wanderheuschrecke (Locusta migratoria) und die Hausgrille (Acheta domesticus).

Insekten gelten in der EU als neuartige Lebensmittel und dürfen erst nach einer Zulassung in Verkehr gebracht werden, wenn belegt wurde, dass von ihnen keine Gefahr für die menschliche Gesundheit ausgeht.

Die Larven des Getreideschimmelkäfers sind unter den mit der Zulassung festgelegten Verwendungsbedingungen sichere Lebensmittel.

Das Etikett des Lebensmittels, das die Larven enthält, muss jedoch darauf hinweisen, dass diese Zutat bei Verbrauchern, die gegen Krebstiere oder Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen kann.

Dies gilt auch für die anderen bisher zugelassenen Insekten.

Auf der BVL-Website finden Sie weitere Informationen zu Insekten als neuartige Lebensmittel sowie zu neuartigen Lebensmitteln (Novel Foods) allgemein und den entsprechenden Antragsverfahren.

Ausgabejahr 2023
Datum 25.01.2023

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: presse@bvl.bund.de

Fachmeldungen filtern nach Jahren