G@ZIELT-Jahresbericht 2023 erschienen
Datum: 11.12.2024
Jahresbericht 2023 der Gemeinsamen Zentralstelle "Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse" (G@ZIELT) erschienen
Jahresbericht 2023 der Gemeinsamen Zentralstelle "Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse" (G@ZIELT)
Im Internet angebotene Artikel müssen grundsätzlich denselben einschlägigen Rechtsvorschriften des allgemeinen Lebensmittel- und Futtermittelrechts entsprechen wie auch im stationären Handel. Da Anbieterinnen und Anbieter im Internet aber nur selten innerhalb regionaler oder nationaler Grenzen agieren, sind die Kontroll- und Überwachungsbehörden der Bundesländer im Rahmen ihrer Aufgaben hinsichtlich des Onlinehandels mit besonderen Herausforderungen konfrontiert. Deshalb bedarf es spezieller Einrichtungen und besonderer technischer Expertise, um Verbraucherinnen und Verbraucher auch in diesen Handelssegmenten effektiv zu schützen und um die zuständigen Behörden der Bundesländer bei der Durchführung der amtlichen Überwachung zu unterstützen.
Die zuständigen Behörden in Deutschland haben sich dieser Entwicklung gestellt und die gemeinsame Zentralstelle der Bundesländer „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse“, kurz ‚G@ZIELT‘, beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingerichtet. G@ZIELT führt vorbereitende Tätigkeiten für die amtliche Überwachung des Onlinehandels mit Erzeugnissen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und mit Tabakerzeugnissen durch.
Im aktuell erschienenen Bericht werden die Aktivitäten von G@ZIELT im Jahr 2023 vorgestellt. G@ZIELT recherchierte in diversen Erzeugniskategorien, neben vielen weiteren Produkten:
- Nahrungsergänzungsmittel, mit zugesetzten nicht zugelassenen Substanzen, Überschreitungen von Höchstmengen bestimmter Inhaltsstoffe oder hohen Gehalten unerwünschter Stoffe
- Produkte, welche mit der nicht zugelassen, neuartigen Lebensmittelzutat Blaue Klitorie angereichert wurden
- Macun-Pasten, mit dem in Lebensmitteln nicht zugelassenen Stoff Sildenafil
- Futtermittel mit Insekten
- Küchenutensilien und Geschirr, bei denen die Gefahr einer Migration unerwünschter Stoffe bestand
- Textilien mit antibakterieller Wirkung, die auf das Vorhandensein von Bioziden analysiert wurden
- Muttermilchkosmetik, die nicht verkehrsfähig war
- Tabakerzeugnisse, die aufgrund ihrer Inhaltsstoffe, überschrittener Höchstkonzentrationen und fehlender Verbraucherhinweise nicht verkehrsfähig waren
Die dargestellten Ergebnisse bestätigten weiterhin den Bedarf einer Kontrolle des Internethandels und den Handlungsbedarf durch die Behörden, um Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland vor risikobehafteten Produkten zu schützen. Weiterführende Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher und Onlinehändlerinnen und -händler sind ebenfalls auf der Internetseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit verfügbar.
Ausgabejahr
2024
Datum
11.12.2024
Pressekontakt
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
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