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Pflanzenschutzmittel-Anwendung in Jungpflanzen und bei Beerntung von Kulturen vor Erreichen der art- und sortentypischen Größe

Datum: 22.09.2009

Wenn Pflanzenschutzmittel ausdrücklich für die Behandlung von Jungpflanzen vorgesehen sind, gibt das BVL in der Regel keine Wartezeit in Tagen an, weil die Zeit bis zum üblichen  Erntetermin so lang ist, dass keine Pflanzenschutzmittel-Rückstände auf den Ernteprodukten zu erwarten sind. Stattdessen wird folgender Hinweis gegeben: "Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich." In den Pflanzenschutzmittel-Verzeichnissen erscheint diese Erläuterung mit dem Kodebuchstaben "F".

Es gibt allerdings auch Gemüsekulturen, die keine Jungpflanzen mehr sind, aber in einem sehr frühen Stadium geerntet werden und z. B. zu sogenannten Convenience-Produkten verarbeitet werden, um dann als junges Blattgemüse (z. B. "Baby-Leaf") oder Baby-Möhren angeboten zu werden.

Es stellt sich die Frage, wie lange eine Pflanze als Jungpflanze betrachtet wird und wie die Wartezeit bei Kulturpflanzen zu interpretieren ist, die vor ihrer art- und sortentypischen Größe geerntet werden. Dazu gibt das BVL die folgenden Erläuterungen:

Definition für Jungpflanzen

Wenn das BVL eine Indikation mit der Erläuterung "Jungpflanzen" oder "Jungpflanzenanzucht" versieht, dann sind damit Pflanzen in der Anzucht gemeint, die sich noch nicht am endgültigen Standort bzw. noch nicht in der Weiterkultur zur verkaufsfähigen Ware befinden. Es handelt sich also z. B. um Pflanzen, die noch nicht ins Freiland oder Gewächshaus ausgepflanzt sind oder um Pflanzen vor dem Topfen in den Endtopf. Die anschließend an den Endstandort verpflanzte Kultur ist dann keine Jungpflanze mehr. Junge Pflanzen von Kulturen, die in Direktsaat produziert werden, sind in diesem Sinne keine Jungpflanzen. 

Begriff der Nutzung bei der Wartezeit "F"

Wird die Wartezeit durch den Kodebuchstaben "F" beschrieben, bedeutet dies, dass die Wartezeit durch die Vegetationszeit zwischen letzter Anwendung und Nutzung abgedeckt ist. Der Begriff Nutzung bedeutet in diesem Zusammenhang die Ernte nach dem Erreichen der endgültigen art- und sortentypischen Größe des Erntegutes. Je nach Kultur betrifft dies unterschiedliche BBCH-Stadien, z. B. Stadium 49 bei Salat, Stadium 79 bei Fruchtgemüse, Stadium 89 bei Kernobst oder Stadium 99 bei Weizen. Die Erzeugung von Produkten, die deutlich früher geerntet werden, stellt in diesem Sinne keine übliche Nutzung dar; die Einhaltung von Rückstandshöchstgehalten ist in diesem Fall fraglich.

Fazit

  • Zur Erzeugung von Produkten, die vor Erreichen ihrer endgültigen art- und sortentypischen Größe geerntet werden, dürfen nur Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, die für solche Nutzungsformen der Kultur speziell zugelassen sind.
  • Pflanzenschutzmittel mit einer ausdrücklichen Zulassung für die Jungpflanzenanzucht dürfen nach der Anzuchtphase nicht verwendet werden.
  • Liegt in einer Indikation keine  Beschränkung auf Jungpflanzen vor, ist das Mittel in dieser Indikation in der gesamten Kulturzeit einsetzbar, auch während der Anzuchtphase.

Ausgabejahr 2009
Datum 22.09.2009

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