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Bienenschutz bei Tankmischungen mit mehreren Insektiziden

Datum: 20.03.2015

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weist darauf hin, dass Tankmischungen mehrerer Pflanzenschutzmittel aus der Gruppe der Insektizide zum Schutz von Bienen nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden sollten, auch wenn die Mischungspartner als bienenungefährlich eingestuft sind.

Es ist üblich und auch zulässig, mehrere Pflanzenschutzmittel als Tankmischung auszubringen. In der Regel werden dabei Bienen nicht gefährdet, wenn alle Vorschriften eingehalten werden, die für die beteiligten Mischungspartner gelten. Speziell bei der Mischung mehrerer Insektizide sind Vergiftungen von Bienen aber nicht auszuschließen, auch wenn die Mischungspartner als bienenungefährlich eingestuft sind. Die Einstufung als bienenungefährlich basiert auf einer Prüfung bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge des einzelnen Mittels. Die Mischung mehrerer Mittel ist toxikologisch einer Erhöhung der Aufwandmenge gleichzusetzen, da Dosisaddition oder synergistische Prozesse nicht ausgeschlossen werden können. Eine Mischung mehrerer Insektizide sollte deshalb wie ein bienengefährliches Pflanzenschutzmittel betrachtet werden, also nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden.

Ausgabejahr 2015
Datum 20.03.2015

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