Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für das Parallelhandelsmittel Klorma 720 widerrufen
Datum: 27.11.2015
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 16. Oktober 2015 die Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für das parallelgehandelte Pflanzenschutzmittel Klorma 720 (GP-Nummer 024046-00/038) widerrufen. Das Mittel ist damit nicht mehr verkehrsfähig und darf auch nicht mehr angewendet werden. Der Widerruf gilt nur für das Mittel mit der angegebenen GP-Nummer.
Ausgabejahr
2015
Datum
27.11.2015
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