Nutzung der EU-Antragsdatenbank PPPAMS für Anträge auf Notfallzulassung von Pflanzenschutzmitteln

Datum: 11.05.2016

Entsprechend einer Aufforderung der EU-Kommission sollen alle Anträge auf Notfallzulassung gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, die ab dem 1. Juni 2016 gestellt werden, in der EU-Antragsdatenbank PPPAMS erfasst werden.

Das Plant Protection Products Application Management System (PPPAMS) ist von der EU-Kommission eingerichtet worden. Es handelt sich um ein gesichertes online-System zur Erfassung von Pflanzenschutzmittel-Zulassungsanträgen. Es soll die Antragsbearbeitung unterstützen und langfristig die Informationen über zugelassene Pflanzenschutzmittel verbessern. Antragsteller geben Daten zu ihren Zulassungsanträgen in das System ein, wenn sie den Antrag einreichen. An der eigentlichen Antragstellung ändert sich nichts; die Dokumentation in PPPAMS erfolgt zusätzlich. Die Behörden pflegen nach dem Eingang des Antrags die Daten in PPPAMS weiter und überführen am Ende - nach einer positiven Entscheidung - die Antragsdaten in Zulassungsdaten. In Zukunft sollen diese Zulassungsdaten öffentlich zugänglich gemacht werden.

Antragsteller für Notfallzulassungen werden gebeten, Anträge, die ab dem 1. Juni 2016 gestellt werden, in PPPAMS einzugeben. Das BVL hat dazu einen Leitfaden erstellt, der über das System informiert und Anleitungen zur Anmeldung und zur Bedienung enthält. Die Eingabe sollte erfolgen, bevor der Antrag beim BVL eingereicht wird. Ansonsten ändert sich an der Antragstellung und am Antragsverfahren nichts. Auch das gewohnte Antragsformular bleibt zunächst unverändert.

Für zonale Zulassungsanträge gemäß Artikel 28-39 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 befindet sich PPPAMS nach wie vor in der Pilotphase. Die Eingabe dieser Anträge ist technisch möglich, aber nicht verpflichtend. Die EU-Kommission hat angekündigt, gegen Ende 2016 eine Regelung zur obligatorischen Nutzung von PPPAMS für diese Antragsart zu schaffen.

Ausgabejahr 2016
Datum 11.05.2016

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