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Pflanzenschutzmittel Teppeki zur Anwendung an Zuckerrübe und Winterraps zugelassen

Datum: 30.04.2019

Erweiterung der bestehenden Zulassung zum Einsatz gegen Blattläuse

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die bestehende Zulassung des Pflanzenschutzmittels Teppeki (Zulassungsnr. 025691-00) mit dem Wirkstoff Flonicamid ab dem 30. April 2019 um zwei zusätzliche Anwendungen in Zuckerrübe und Winterraps erweitert. Bei der Erweiterung der Zulassung wurden, wie in solchen Verfahren vorgesehen, alle drei Bewertungsbehörden beteiligt. Das Julius Kühn-Institut, das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Umweltbundesamt haben der Erweiterung der Zulassung zugestimmt.

Die Anwendung von Teppeki gegen die Grüne Pfirsichblattlaus in Winterraps darf nur im Herbst erfolgen, in einem Zeitraum zwischen der Entfaltung des zweiten und des achten Laubblattes, also vor der Blüte. Gegen Blattläuse in Zuckerrübe darf Teppeki ab dem Frühjahr angewendet werden, wenn das sechste Laubblatt der Rüben entfaltet ist, und bis die Rüben erntereif sind. Nach der Anwendung muss eine Wartezeit von 60 Tagen bis zur Ernte eingehalten werden. Zuckerrüben blühen im Anbaujahr grundsätzlich noch nicht. Bei beiden Anwendungen darf Teppeki erst nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf eingesetzt werden. Die Ergänzungen werden mit der nächsten Aktualisierung Anfang Mai 2019 in die online-Datenbank zugelassener Pflanzenschutzmittel des BVL übernommen.

Teppeki ist bereits seit 2007 in zahlreichen Kulturen zugelassen, u. a. in Kartoffeln, Winterweizen, Hopfen, sowie im Gemüse- und Obstbau. Die Erweiterung der Zulassung auf Zuckerrübe und Winterraps wurde notwendig, da Pflanzenschutzmittel mit den neonikotinoiden Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam nicht mehr im Freiland eingesetzt werden dürfen. Zum Schutz der Zuckerrüben vor virenübertragenden Blattläusen hatte das BVL zuvor übergangsweise zeitlich begrenzte Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Teppeki, Carnadine und Mospilan SG erteilt.

Ausgabejahr 2019
Datum 30.04.2019

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