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EU-Genehmigung des Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffs Methiocarb nicht erneuert

Datum: 21.10.2019

Methiocarb ist nicht mehr als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln genehmigt. Für einige Pflanzenschutzmittel mit Methiocarb, deren Zulassung in Deutschland kürzlich endete, gelten Abverkaufs- bzw. Aufbrauchfristen.

Die Europäische Kommission hat entschieden, die Genehmigung für Methiocarb als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1606 hat die Europäische Kommission das Ende der Genehmigung von Methiocarb auf den 3. Oktober 2019 festgesetzt. Auch die Frist für den Widerruf bestehender Zulassungen und die Gewährung von Abverkaufs- und Aufbrauchfristen sind in der Durchführungsverordnung bzw. im Pflanzenschutzgesetz geregelt. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Von Regelungen zu Abverkaufs- bzw. Aufbrauchfristen sind in Deutschland vier Pflanzenschutzmittel mit Methiocarb betroffen:

NameZul.-Nr.Zul.-endeGrundAbverkaufsfristAufbrauchfrist
Mesurol flüssig043599-0031.07.2019Zeitablauf31.01.202003.04.2020
Methiocarb 0,05 +Thiacloprid 0,025 AE006410-0030.11.2018Widerruf30.05.201903.04.2020
Bayer Garten Zierpflanzenspray Lizetan Plus006410-6030.11.2018Widerruf30.05.201903.04.2020
Bayer Garten Spinnmilbenspray Plus006410-6130.11.2018Widerruf30.05.201903.04.2020

Weiterhin ruht bereits seit 1. Oktober 2013 die Zulassung von neun Pflanzenschutzmitteln mit den Wirkstoffen Methiocarb und Imidacloprid. Dies hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit einer Fachmeldung am 12. Juli 2013 bekanntgegeben. Das Ruhen bedeutet, dass diese Pflanzenschutzmittel seit dem 1. Oktober 2013 nicht mehr in Verkehr gebracht und nicht mehr angewendet werden durften. Das BVL wird diese Zulassungen demnächst widerrufen. Für diese neun Pflanzenschutzmittel gelten weder Abverkaufs- noch Aufbrauchfristen, aber ab sofort die Entsorgungspflicht.

Inverkehrbringen und Aussaat von Saatgut

Saatgut, das mit einem der vier in der o. g. Tabelle aufgeführten Mittel gebeizt wurde, darf noch bis zum 3. April 2020 in Verkehr gebracht und ausgesät werden.

Ausgabejahr 2019
Datum 21.10.2019

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