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Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Desmedipham zum 1. Januar 2020

Datum: 04.12.2019

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit widerruft die Zulassung aller Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Desmedipham zum 1. Januar 2020. Es handelt sich um folgende Pflanzenschutzmittel:

  • Betasana Trio SC (005714-00)
  • InnoProtect Beta Team (005714-60)
  • Betanal MAXXPRO (006852-00)
  • Belvedere Extra (007166-00)
  • Betanal Expert (024991-00)
  • Beetup Compact SC (007461-00)

Für alle genannten Mittel erfolgt der Widerruf auf Antrag der Zulassungsinhaber. Es gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 1. Juli 2020. Diese Frist ergibt sich aus dem Pflanzenschutzgesetz. Die Aufbrauchfrist für alle genannten Pflanzenschutzmittel endet ebenfalls am 1. Juli 2020. Sie ergibt sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1100.

Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hat zusammen mit den Mitgliedstaaten entschieden, die Genehmigung für Desmedipham als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1100 wurden Fristen für die Beendigung bestehender Zulassungen und den Aufbrauch festgesetzt.

Ausgabejahr 2019
Datum 04.12.2019

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