Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Pflanzenschutzmittel "Sivanto" für Zierpflanzen im Gewächshaus zugelassen

Datum: 27.04.2020

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 24. April 2020 die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel „Sivanto“ (Zulassungsnr. 008264-00) mit dem Wirkstoff Flupyradifurone erweitert: Berufliche Anwender dürfen „Sivanto“ nun auch gegen Thripse an Zierpflanzen im Gewächshaus einsetzen.

Seit dem 7. April 2020 ist „Sivanto“ zur Anwendung an diversen Kulturen gegen Blattläuse bzw. Weiße Fliegen im Gewächshaus zugelassen. Die Ausweitung der Zulassung auf Zierpflanzen war gemäß Artikel 51 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 beantragt worden.

Die Gewächshäuser müssen auf vollständig versiegelten Flächen stehen, damit das Mittel nicht in den Boden oder in Gewässer eingetragen werden kann.

Zudem darf „Sivanto“ nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer an blühenden Pflanzen angewendet werden und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden. Mischungen des Mittels mit Ergosterol-Biosynthese-Hemmern müssen so angewendet werden, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden.

Alle Details der Zulassung, insbesondere zu Anwendungsbestimmungen und Auflagen, enthält die Online-Datenbank zugelassener Pflanzenschutzmittel des BVL ab der nächsten Aktualisierung Anfang Mai 2020. Anwender sind verpflichtet, sich vor der Anwendung des Mittels über alle Angaben auf dem Etikett und in der Gebrauchsanleitung kundig zu machen und die darin genannten Vorgaben einzuhalten.

Ausgabejahr 2020
Datum 27.04.2020

Pressekontakt

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Presse und Öffentlichkeitsarbeit • Gerichtstraße 49 • 13347 Berlin
Telefon: 030 18444 -88250 • Fax: 030 18444 -89999
E-Mail Adresse: presse@bvl.bund.de