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BVL erteilt Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Exirel und Benevia

Datum: 15.05.2020

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Exirel gegen die Kirschessigfliege in bestimmten Beerenobstkulturen und Benevia gegen Thripse in Bundzwiebeln erteilt. Die Notfallzulassungen gelten vom 1. Juni bis 28. September 2020 für folgende Anwendungen:

PflanzenschutzmittelKulturSchadorganismus
ExirelRote, Weiße und Schwarze Johannisbeere, Heidelbeere Kirschessigfliege (Drosophila suzukii)
BeneviaSpeisezwiebel
(Nutzung als Bundzwiebel)
Thripse

Wie bei allen Notfallzulassungen sind die Anwendungen begrenzt: Die zugelassene Menge beträgt bei Exirel 1.950 Liter (ausreichend für ca. 1.300 Hektar) und bei Benevia 1.875 Liter (ausreichend für ca. 1.250 Hektar).

Exirel und Benevia enthalten den Wirkstoff Cyantraniliprole, der in der EU im Jahr 2016 zur Anwendung in Pflanzenschutzmitteln bis 2026 genehmigt wurde. Pflanzenschutzmittel mit Cyantraniliprole sind in vergleichbaren Anwendungen in Deutschland und benachbarten EU-Mitgliedstaaten zugelassen.

Die Notfallzulassung für Exirel ist notwendig, da es nur wenige Behandlungsalternativen gegen die Kirschessigfliege in Beerenobst gibt, mit denen kein ausreichender Wechsel des Wirkmechanismus zur Vermeidung von Resistenzen möglich ist. Auch 2020 wird aufgrund der Witterungsbedingungen mit einem hohen Aufkommen der Kirschessigfliege gerechnet. Andere Bekämpfungs- oder Schutzmaßnahmen, wie z. B. das Einnetzen der Sträucher, sind in der Praxis nicht mit vertretbarem Aufwand umsetzbar.

Die Notfallzulassung für Benevia ist notwendig, da Thripse in Zwiebeln mit den bereits zugelassenen Pflanzenschutzmitteln schwer bekämpft werden können, insbesondere bei hohen Temperaturen. Teilweise haben die Thripse bereits Resistenzen entwickelt. Benevia sollte erst eingesetzt werden, wenn mit den regulär zugelassenen Pflanzenschutzmitteln keine ausreichende Wirksamkeit erzielt wird.

Die Notfallzulassungen erfüllen alle Kriterien des Pflanzenschutzrechts, insbesondere zum Schutz des Naturhaushalts. Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Schutz von Organismen auf Nichtzielflächen sowie von Oberflächen- und Grundwasser müssen eingehalten werden.

Exirel und Benevia sind als bienengefährlich (B1) eingestuft. Sie dürfen daher nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden. Das gilt auch für Unkräuter.

Notfallzulassungen dürfen nur von beruflichen Anwendern in Anspruch genommen werden. Ein Einsatz im Haus- und Kleingarten ist nicht möglich.

Ausgabejahr 2020
Datum 15.05.2020

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