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Änderung der Mindeststoffdichte (Grammatur) für Arbeitskleidung für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln

Datum: 20.07.2020

In der Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) werden Anforderungen an Arbeitskleidung für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln vorgegeben. Eine Überprüfung der Faktenlage hat ergeben, dass eine Mindeststoffdichte (Grammatur) von 245 g/m² für entsprechende Arbeitskleidung ausreichend ist. Der bisher geltende Mindestwert von 250 g/m² wird somit ab sofort leicht abgesenkt. Durch die Anpassung des Wertes der Mindeststoffdichte an einen gängigen Marktstandard für Mischgewebe wird das Angebot an Arbeitskleidung, die den Anforderungen des BVL entspricht, maßgeblich erweitert. Die Grammatur von Arbeitskleidung ist am Produkt vermerkt oder kann im (online-) Handel erfragt bzw. eingesehen werden.

In der BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Pflanzenschutz werden unter anderem die Kriterien für Arbeitskleidung festgelegt, die für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und bei Nachfolgearbeiten geeignet ist. In der aktuell noch gültigen Fassung aus dem Jahr 2017 ist festgelegt, dass geeignete Arbeitskleidung aus einem Polyester/Baumwolle-Mischgewebe (mind. 65% Polyester) mit einer Grammatur von mindestens 250 g/m² hergestellt sein muss.

Alternativ kann auch Arbeitskleidung mit geringerer Grammatur gewählt werden, sofern sie nach den Leistungsanforderungen einer internationalen Norm (EN ISO 27065) für Schutzkleidung im Pflanzenschutz zertifiziert wurde. Zertifizierte Arbeitskleidung ist in der BVL-Datensammlung für persönliche Schutzausrüstung gelistet (www.bvl.bund.de/psa).

Eine im Pflanzenschutz beratende Landesbehörde hatte darauf hingewiesen, dass eine Grammatur von 245 g/m² einen gängigen Wert auf dem Markt der Arbeitsbekleidung darstellt. Das BVL hat diesen Hinweis aufgegriffen und eine Überprüfung der erforderlichen Gewebeeigenschaften initiiert.

Zu diesem Zweck erfolgte eine fachliche Abstimmung mit der für Gesundheitsaspekte im Pflanzenschutz zuständigen Bewertungsbehörde (BfR), der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (SVLFG) und dem deutschen Herstellerverband für persönliche Schutzausrüstung (IVPS e.V.). Die Expertenbeteiligung hat ergeben, dass eine Absenkung der Mindest-Grammatur auf 245 g/m² als vertretbar beurteilt wird. Mit dieser Fachmeldung werden somit die Vorschriften für Arbeitskleidung entsprechend geändert. Die neue Regelung gilt ab sofort und wird bei der bereits initiierten Überarbeitung der BVL-Richtlinie berücksichtigt.

Ausgabejahr 2020
Datum 20.07.2020

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