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BVL erteilt Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Ratron Giftweizen gegen Feld- und Erdmäuse

Datum: 10.09.2020

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Notfallzulassung gegen Feld- und Erdmäuse in Acker-, Obstkulturen, Wiesen und Weiden erteilt. Sie gilt für das Pflanzenschutzmittel Ratron Giftweizen mit dem Wirkstoff Zinkphosphid vom 9. September 2020 bis 6. Januar 2021. Wie bei allen Notfallzulassungen sind die Anwendungen begrenzt. Die Einhaltung aller Anforderungen muss vom Zulassungsinhaber sichergestellt werden, die Ergebnisse sind anschließend zu berichten.

Das Mittel Ratron Giftweizen ist in den beantragten Indikationen bereits zugelassen. Mit der Notfallzulassung erfolgt eine Modifizierung der bei der Zulassung festgelegten Anwendungstechnik. Hierbei ist zusätzlich zur bisher zugelassenen Ausbringung des Mittels Ratron Giftweizen mit der Legeflinte (NT664) auch eine verdeckte Ausbringung mittels Köderlegemaschine (z.B. WUMAKI) möglich, sofern der mit der Köderlegemaschine gezogene Gang nach oben geschlossen ist.

Alle übrigen Anwendungsbestimmungen zum Schutz des Naturhaushalts bleiben unverändert. In Bezug auf die Anwendungsbestimmungen NT820-1, NT 820-2 und NT 820-3 zum Artenschutz weist das BVL darauf hin, dass der Begriff „Vorkommensgebiet“ im Kontext des Pflanzenschutzrechts so zu verstehen ist, dass Bezug genommen wird auf aktuell nachgewiesene Vorkommen der geschützten Arten auf der Anwendungsfläche oder in unmittelbar daran angrenzenden Bereichen. Etwaige weitergehende Regelungen des Naturschutzrechts bleiben unberührt.

Notfallzulassungen dürfen nur von beruflichen Anwendern in Anspruch genommen werden. Ein Einsatz im Haus- und Kleingarten ist nicht möglich.

Ausgabejahr 2020
Datum 10.09.2020

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